17.06.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsentgelt
Wie sind Personen sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen, die in Ihrer Physiopraxis gleichzeitig aufgrund verschiedener Vertragsverhältnisse neben der Hauptbeschäftigung auch auf 450-Euro-Basis tätig sind? Dazu haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Stellung genommen. Sie stellen auf die Arbeitgeberidentität ab. PP nennt die Details.
04.06.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die Frist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen (PP 12/2020, Seite 8 und 11/2020, Seite 4) wird erneut verlängert – diesmal bis zum 31.03.2022. Das teilt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
28.05.2021 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Wenn Sie als Physiotherapeut Ihrer Belegschaft neben dem Gehalt zusätzliche Leistungen zukommen lassen, sollten Sie vermeiden, dass dabei Lohnsteuer anfällt (PP 05/2021, Seite 20). In diesem Zusammenhang sind ...
25.05.2021 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Gesundheitsförderung
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Gesundheitsleistungen im Wert von bis zu 600 Euro p. a. steuerfrei zukommen lassen. Seit 01.01.2019 ist dafür eine Zertifizierung erforderlich – oder auch nicht (PP 01/2019, Seite 3). Nach über zwei Jahren schafft ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF; online unter iww.de/s4973 ) Klarheit für Arbeitgeber und Anbieter.
20.05.2021 · Nachricht · Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuererklärung 2020 ist zusammen mit der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) und/oder L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) die neue Anlage ...
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30.04.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die unter dem Stichwort „44-Euro-Grenze“ bekannten Sachleistungen sind ein beliebtes Instrument der Lohngestaltung – auch in Physiotherapiepraxen (PP 12/2018, Seite 15). Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren ...
29.04.2021 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Gerade in einer Physiotherapiepraxis machen die Personalkosten den größten Anteil der Fixkosten aus. Um die damit verbundenen Lohnnebenkosten gering zu halten, bieten sich abgabenbegünstigte Gehaltsbestandteile an: z. B. Fahrtkostenzuschüsse, ein Smartphone oder ein Fitnessstudiovertrag für die Beschäftigten. Fehler bei der steuerlichen Gestaltung können hier teuer werden und steuerpflichtigen Arbeitslohn auslösen. Darüber, wie Sie auf der sicheren Seite sind, hat PP in diesen Beiträgen berichtet.