11.11.2020 · Fachbeitrag ·
Steueränderungen
Jeder Jahreswechsel bringt gesetzliche Neuregelungen. Im Steuerrecht sind schon einige Änderungen unter Dach und Fach, andere müssen noch die parlamentarischen Hürden nehmen. Auf jeden Fall winken teils interessante Steuervorteile und in einigen Bereichen sind sogar spürbare finanzielle Entlastungen in Sicht. Der folgende Beitrag enthält die wichtigsten bereits beschlossenen sowie geplanten Neuerungen im Überblick, außerdem Tipps zu steuerlichen Maßnahmen, die Sie zum Jahresende treffen können.
05.11.2020 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Frage: „In unserer Praxis wird der Lohn für Dezember erst nach dem 31.12.2020 abgerechnet, weil erst dann die gearbeiteten Stunden aller Therapeuten vorliegen. Der Lohn wird entsprechend auch erst im neuen Jahr ...
26.10.2020 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Corona-Prämie gelesen ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 46905259 ). Wie sieht es mit der Prämie aus, wenn jemand mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat (z. B.
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Beitrag
22.10.2020 · Fachbeitrag ·
Sonderzahlungen
Auch Physiotherapeuten können die steuerfreie „Corona-Prämie“ in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 anstelle anderer steuerpflichtiger Sonderzahlungen wie z. B. eines lohnsteuerpflichtigen Weihnachtsgelds ...
16.10.2020 · Fachbeitrag ·
Praxis-PKW
Der Bundesrat hat am 09.10.2020 die Änderungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz gebilligt. Dazu zählt u. a. die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge (Siebtes Gesetz zur Änderung des ...
17.09.2020 · Nachricht · Steuern
Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie sind nicht als außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG abzugsfähig (Finanzgericht [FG] Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.2020, Az. 9 K 182/19).
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07.09.2020 · Nachricht ·
Sozialversicherungspflicht
Ein Nageldesigner, der seine Tätigkeit nicht im eigenen Betrieb ausübt, ist in die Betriebsabläufe des Nagelstudios eingebunden und damit sozialversicherungspflichtig. An dieser Bewertung ändert sich insbesondere auch dann nichts, wenn der Designer an das Nagelstudio für Arbeitsplatz und Gerätschaften monatlich 200 Euro Miete zahlt. Das hat das SG Stuttgart im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände entschieden.