29.04.2021 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Gerade in einer Physiotherapiepraxis machen die Personalkosten den größten Anteil der Fixkosten aus. Um die damit verbundenen Lohnnebenkosten gering zu halten, bieten sich abgabenbegünstigte Gehaltsbestandteile an: z. B. Fahrtkostenzuschüsse, ein Smartphone oder ein Fitnessstudiovertrag für die Beschäftigten. Fehler bei der steuerlichen Gestaltung können hier teuer werden und steuerpflichtigen Arbeitslohn auslösen. Darüber, wie Sie auf der sicheren Seite sind, hat PP in diesen Beiträgen berichtet.
31.03.2021 · Fachbeitrag ·
Personal
Viele Physiotherapeuten beschäftigen in ihrer Praxis Familienangehörige. Sie übernehmen z. B. die Buchführung, bereiten die Belege für den Steuerberater vor oder pflegen die Grünfläche um die Praxis herum.
29.03.2021 · Fachbeitrag ·
Steuerstrafrecht
Wer seinen Steuerberater nur unvollständig mit steuerlich relevanten Informationen versorgt, muss u. U. mit einer Bestrafung wegen bedingt vorsätzlich begangener Steuerhinterziehung rechnen. Dies hat das Landgericht ...
10.03.2021 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für COVID-19-Tests seiner Arbeitnehmer, stellt dies keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Es sei nicht zu beanstanden, von einem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Das teilt das Bundesfinanzministerium auf seiner Website in seinen häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Coronakrise mit (online unter iww.de/s4782 ).
25.02.2021 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ...
23.02.2021 · Nachricht ·
Handwerkerleistungen
Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden, die ein Biber auf dem Wohngrundstück verursacht hat, sind als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig, nicht aber als ...
19.02.2021 · Fachbeitrag ·
Sachleistungen
Eine Gehaltserhöhung ist zwar schön, aber finanziell nicht immer drin. Denn 55 Euro mehr im Portemonnaie für angestellte Therapeuten kosten den Praxisinhaber rund 120 Euro Lohn im Monat. Betrieblich wesentlich günstiger und für die Mitarbeiter ebenso attraktiv ist dann vielleicht das Überlassen eines hochwertigen Smartphones – auch zur privaten Nutzung. Dieser Beitrag zeigt anhand eines Fallbeispiels, wie lukrativ diese Art Gehaltsbonus im Vergleich zu einer normalen Gehaltserhöhung sein kann.