27.01.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wenn ein Mitarbeiter einem Kollegen hasserfüllt mitteilt, seinen Vorgesetzten „aus dem Fenster zu schmeißen“ und kurz vor einem „Amoklauf“ zu sein, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen, ohne dass eine Abmahnung notwendig ist. (Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 04.11.2021, Az. 5 Ca 254/21. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
25.01.2022 · Fachbeitrag ·
Leistungserbringung
Frage: „Wie verhalte ich mich als Therapeut richtig, wenn ich den Patienten für einen vereinbarten Behandlungstermin zu Hause besuche, mir aber niemand die Tür öffnet und der Termin zuvor nicht abgesagt wurde?“
20.01.2022 · Nachricht ·
Künstlersozialkasse
Schon wenige Werbeleistungen im Jahr reichen und ein Heilberufler muss sie der Künstlersozialkasse melden (vgl. PP 11/2018, Seite 17). Gegenwärtig liegt die Bagatellgrenze bei 450 EUR netto. Die Meldefrist läuft bis ...
18.01.2022 · Nachricht ·
Urlaub
Ein Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber keinen Anspruch darauf, dass dieser Urlaubstage für die Zeit einer Quarantäneanordnung nachgewährt. Eine Arbeitnehmerin, die als Kontaktperson ersten Grades ihres mit dem Coronavirus infizierten Kindes in Quarantäne war, scheiterte vor dem Landesarbeitsgericht (LArbG) Köln (Urteil vom 13.12.2021, Az. 2 Sa 488/21, Abruf-Nr. 226482 , Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen).
13.01.2022 · Nachricht · Arbeitsvertrag
Ein befristeter Arbeitsvertrag, den beide Seiten nur in elektronischer Form unterzeichnet haben, genügt den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht: Der Arbeitsvertrag gilt als auf ...
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13.01.2022 · Nachricht ·
Leserforum
Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zu Hausbesuchen im Einzugsgebiet der Praxis gelesen (PP 11/2021, Seite 3). Darin heißt es u. a.: ‚Dort, wo Sie in der Vergangenheit tätig waren, dürfen Sie ...
10.01.2022 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Durch die Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen sind Sie als Physiotherapeut unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich dazu verpflichtet, ärztlich verordnete Hausbesuche durchzuführen. Personelle und/oder wirtschaftliche Gründe können allerdings dazu führen, dass sich Ihre Praxis nur wenige oder gar keine Hausbesuche leisten kann. Damit die Krankenkasse Ihnen keinen Verstoß gegen die Rahmenvereinbarungen vorwerfen kann, müssen Sie wissen, wann Sie Hausbesuche ablehnen dürfen.