31.01.2023 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Der Zweck von Fitnessstudioverträgen liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung zur Erreichung bestimmter Fitnessziele und/oder zur Erhaltung von Fitness und Gesundheit. Die dafür notwendigen Mittel konnten Fitnessstudios während des Corona-Lockdowns nicht bereitstellen. Wenn Kunden im Lockdown ihre Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio daher nicht nutzen konnten, muss der Studiobetreiber die entrichteten Mitgliedsbeiträge auf Verlangen zurückerstatten. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Klage eines ...
31.01.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen den Urlaub nicht nehmen konnte, erlischt nur dann nach Ablauf ...
20.01.2023 · Nachricht ·
Verordnung
Ärzte dürfen Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Zukunft auch per Videosprechstunde verordnen. Das hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19.01.
Schwerpunkt
Beitrag
21.12.2022 · Fachbeitrag ·
Urlaubsrecht
Die gesetzliche Verjährung gilt auch für den gesetzlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der ...
21.12.2022 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Wer ein Studio für Tantra-Massagen betreiben will, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis nach dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG). Die Betreiberin eines Tantra-Studios scheiterte mit ihrem Eilantrag ...
20.12.2022 · Fachbeitrag ·
Patientenrechte
Zum 01.01.2023 erhalten Ehepartner und Lebenspartner i. S. d. § 21 Lebenspartnerschaftsgesetz ein wechselseitiges Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Mit der akuten, notfallmäßigen Versorgung ...
19.12.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Ab dem 01.01.2023 gilt die Regelung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Zu § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) wird ein Abs. 1a hinzugefügt. Danach sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit in Form des „gelben Scheins“ aktiv zu bescheinigen.