26.05.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Nicht immer verläuft ein Arbeitsverhältnis störungsfrei. Bei kleineren Versäumnissen des Mitarbeiters können Sie jedoch nicht direkt kündigen, sondern müssen erst eine Abmahnung aussprechen (PP 05/2022, Seite 4 f. und PP 05/2020, Seite 13 f.). Diese ist erforderlich, um dem Mitarbeiter klarzumachen, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung drohen kann. Sprichwörtlich zeigen Sie ihm die „gelbe Karte“. Dass Sie dies direkt tun müssen, und dass es bei Abmahnungen keinen „Mengenrabatt“ gibt, zeigt ...
24.05.2023 · Fachbeitrag ·
Mindestlohn
Ein Yoga-Ashram darf sich nur auf das verfassungsmäßige Selbstbestimmungsrecht als Religionsgemeinschaft berufen, wenn der Betreiber über ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung verfügt.
09.05.2023 · Fachbeitrag ·
Selbstzahler
Wenn ein Patient/Kunde nicht zahlt, wird er zunächst gemahnt. Anschließend kann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden. Allerdings muss der Antrag bei Gericht bestimmte formale Anforderungen erfüllen (vgl.
08.05.2023 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Wer personenbezogene (Gesundheits-)Daten verarbeitet, ist auch für deren versehentliche Weitergabe schadenersatzpflichtig. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Schaden eine sog. Erheblichkeitsschwelle überschreitet (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 20.01.2023,
Az. 11 U 88/22). Zwar betrifft das Urteil ein Impfzentrum, es ist aber für Physiotherapiepraxen ebenso relevant.
03.05.2023 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Höchstwahrscheinlich ist es der Alptraum aller Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die einen Hausbesuch bei Patienten mit einem Hund im Haushalt machen: Der Hund springt auf den Therapeuten zu und beißt, der ...
02.05.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitszeitgesetz
Am 18.04.2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den ersten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Damit reagiert das BMAS auf die Rechtsprechung des ...
21.04.2023 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Der Weg zum Postbriefkasten, um eine Arbeitsunfähigkeits-(AU-)
Bescheinigung an den Arbeitgeber zu übersenden, unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) auf die Revision einer Krankenkasse hin entschieden. Die Berufsgenossenschaft muss der Krankenkasse daher Kosten für Krankenbehandlung und geleistetes Krankengeld erstatten (BSG, Urteil vom 30.03.2023, Az. B 2 U 1/21 R, Abruf-Nr. 234487 ).