20.04.2022 · Nachricht ·
Beschlüsse
Die Hygienepauschale (PP 06/2020, Seite 3) bleibt für alle Kostenträger bis zum 30.06.2022 abrechenbar: Auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Postbeamtenkrankenkasse und die Beihilfe haben nun einer entsprechenden Verlängerung zugestimmt. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) war die Hygienepauschale-Verordnung schon am 28.03.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (online unter iww.de/s6311 ).
29.03.2022 · Nachricht ·
Heilmittel-Richtlinie
Zum 31.03.2022 laufen Teile der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Corona-Sonderregelungen zur Erbringung und Abrechnung von Heilmittelbehandlungen (Beitrag online vom 03.12.2021, Abruf-Nr.
28.03.2022 · Fachbeitrag ·
Heilmittel-Richtlinie
Die Videotherapie soll zum 01.04.2022 in die physiotherapeutische Regelversorgung übernommen worden. Wie der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), PHYSIO-DEUTSCHLAND, der VDB-Physiotherapieverband und ...
24.03.2022 · Nachricht ·
Abrechnung
Die Corona-Hygienepauschale (PP 06/2020, Seite 3) soll bis zum 23.09.2022 verlängert werden. Dies teilen PHYSIO-DEUTSCHLAND und das Deutsche Ärzteblatt unabhängig voneinander mit. Sie berufen sich dabei auf einen Verordnungsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes war die Pauschale zuletzt bis zum 31.03.2022 verlängert worden (Beitrag online vom 25.11.2021, Abruf-Nr. 47837378 ).
15.12.2021 · Nachricht ·
Beihilfe
Die Höchstbeträge für beihilfefähige Heilmittel wurden zum 01.01.2022 erhöht. Ein aktualisiertes Heilmittelverzeichnis des Bundesverwaltungsamts finden Sie online unter iww.de/s5812 .
03.12.2021 · Nachricht ·
Beschlüsse
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelungen zur Leistungserbringung und -abrechnung (online unter iww.de/s5737 ) erneut verlängert. Die meisten Sonderregelungen gelten vorerst bis zum 31.03.
26.11.2021 · Nachricht ·
Rahmenvertrag
Zum 01.12.2021 wurden im Zuge des Rahmenvertrags in der Physiotherapie (PP 08/2021, Seite 3) die Heilmittelpreise nach dem 01.08.2021 erneut angepasst. Seither gilt nun die „reguläre“ Erhöhung um 14,09 Prozent. Gleiches gilt für die Zuzahlungen.