29.11.2022 · Fachbeitrag ·
Leistungserbringung
Frage: „ Ich bin Inhaberin einer Physiopraxis und habe eine sektorale Heilpraktiker-(HP-)Erlaubnis. Häufig rufen Patienten mit akuten Beschwerden wegen eines Termins an. Den Termin bekommen sie auch dann, wenn sie vorher nicht beim Arzt waren und daher keine Verordnung für die Behandlung haben. Muss ich diese Fälle alle selbst behandeln oder darf ich die Behandlung auch an Mitarbeiter ohne sektorale HP-Erlaubnis delegieren? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?“
21.09.2022 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitere Krankheitsbilder in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen. Die Änderungen sollen zum 01.01.2023 in Kraft treten. Die Prüfung durch das ...
06.09.2022 · Nachricht ·
Leistungserbringung
Seit dem 01.09.2022 dürfen stimm-, schluck- und sprechtherapeutische Leistungen wieder bis auf Weiteres unter bestimmten Voraussetzungen als Videobehandlung abgegeben werden. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und ...
26.08.2022 · Nachricht ·
Heilmittelverordnung
Zurzeit verhandeln die Physiotherapieverbände mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) über neue Verträge. In diesem Zusammenhang haben sich beide Seiten auf Übergangsregelungen zur Fristenregelung verständigt. Wegen der fortdauernden Coronapandemie gelten weiterhin Übergangsregelungen – so lange, bis die neuen Verträge in Kraft treten.
22.06.2022 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Frage: „Ich bin Physiotherapeut und habe eine sektorale Heilpraktiker-(HP-)Erlaubnis. Als HP habe ich einem Beihilfeberechtigten eine Heilmittelverordnung ausgestellt, diese als Physiotherapeut abgearbeitet und ...
18.05.2022 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Viele Physiopraxen arbeiten mit einem Abrechnungsdienstleister zusammen. Dabei kann es jedoch zu Problemen mit dem Datenschutz und sogar zu Schadenersatz kommen, wie ein aktuelles Urteil zeigt. In dem Fall hat eine ...
20.04.2022 · Nachricht ·
Beschlüsse
Die Hygienepauschale (PP 06/2020, Seite 3) bleibt für alle Kostenträger bis zum 30.06.2022 abrechenbar: Auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Postbeamtenkrankenkasse und die Beihilfe haben nun einer entsprechenden Verlängerung zugestimmt. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) war die Hygienepauschale-Verordnung schon am 28.03.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (online unter iww.de/s6311 ).