Die Vorschrift des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG findet auch auf inaktive ausländische Domizilgesellschaften Anwendung. Dies hat das Niedersächsische FG – soweit ersichtlich – als erstes FG klargestellt. Die Entscheidung erging im zweiten Rechtsgang. Das letzte Wort hat allerdings der BFH (Niedersächsische FG 5.2.20, 9 K 95/13, EFG 20, 857; BFH: IV R 4/20).
Die Regelung für leitende Angestellte stellt eine außerordentlich praxisrelevante Spezialvorschrift des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz dar (DBA-CH). Obgleich die Regelung dem Grunde ...
Der EuGH sollte entscheiden, ob die polnische Tochtergesellschaft einer koreanischen Muttergesellschaft eine „feste Niederlassung“ i. S. d. Umsatzsteuerrechts darstellt. Die Antwort auf diese Frage war für die ...
Deutschland will die vom ECOFIN-Rat eingeräumte Option, die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aufgrund der Corona-Krise um sechs Monate zu verschieben, nicht wahrnehmen. Dies kritisiert die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) scharf. Denn dann müssten Steuerberater und Unternehmen trotz der hohen Corona-bedingten Zusatzbelastungen geplante Steuergestaltungen bereits seit dem 1. Juli 2020 an die Finanzverwaltung melden (BStBK, Pressemitteilung vom 9.7.20).
Auf der Bundespressekonferenz vom 6.7.20 hat eine Sprecherin des BMF überraschend bekanntgegeben, dass Deutschland nach der Entscheidung des Finanzministers nicht von der durch eine EU-Richtlinie eingeräumten ...
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie verständigten sich die am automatischen Informationsaustausch teilnehmenden Staaten darauf, Informationen über Finanzkonten in Steuersachen für den Meldezeitraum 2019 bis zum ...
Immer wieder bleiben Buchungsfehler im Unternehmen unerkannt und werden erst in der Betriebsprüfung aufgedeckt. Das IWW-Webinar am 14.10.2026 zeigt, wo die typischen Fehlerquellen liegen und wie Unternehmen und ihre Berater Nachzahlungen vermeiden.
Die Themen Unternehmensnachfolge und Umwandlung sind in der Praxis untrennbar miteinander verbunden. Die IWW-Webinare am 09.10. und 23.10.2026 vermitteln Ihnen das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Gestaltung und zeigen, wie Sie eine kreative Lösung für Ihre konkrete Konstellation finden.
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Der Europäische Rat hat sich dafür ausgesprochen, die Fristen für den Informationsaustausch unter der sog. DAC-6 - Richtlinie (EU) 2018/822 über den Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuergestaltungen um sechs Monate zu verschieben (s. auch BRAK, „Nachrichten aus Brüssel“ vom 25.06.2020).