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  • · Fachbeitrag · Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz ‒ FKAustG

    BMF gibt vorläufige Staatenaustauschliste 2020 bekannt

    | Das BMF hat die vorläufige Liste aller 108 Länder vorgelegt, mit denen die deutschen Finanzbehörden zum Stichtag 30.9.20 alle Finanzdaten von Steuerpflichtigen austauschen werden. Grundlage hierfür ist die Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem FKAustG (BMF 28.1.20, IV B 6 - S 1315/19/10030 :015). |

     

    Mit dem nun veröffentlichten Schreiben gibt das BMF die Staaten i. S. d. § 1 Abs. 1 FKAustG bekannt,

    • mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30.9.20 erfolgt und

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