Die EU und San Marino haben am 08.12.2015 ein Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet, das der Bekämpfung von Steuerhinterziehung erheblichen Auftrieb verleihen wird. Mit dem neuen Abkommen findet das wechselseitige Bankengeheimnis zwischen San Marino und der EU ein Ende. Ab 2017 werden San Marino und die EU-Mitgliedstaaten automatisch Informationen über die Bankkonten von Kunden mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei austauschen (s. EU-Kommission, Pressemitteilung vom 8.12.15).
Das FG Baden-Württemberg entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Schweizer Staatsangehöriger am Wohnsitz seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Kind im Inland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig sei.
Nach Ansicht des BFH ist es ernstlich zweifelhaft, ob eine ausländische Kapitalgesellschaft, die mit ihren inländischen Vermietungseinkünften beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, zu den gewerblichen ...
Das 14. Senat des FG Baden-Württemberg zeigt sich mit Urteil vom 28.1.15 (14 K 982/13) kinderfreundlich. Er berechnet das sog. Differenzkindergeld, also den Unterschiedsbetrag zwischen dem deutschen Kindergeld und der Schweizer Familienzulage, pro Kind. Er ließ die Revision zu (III R 9/15). Diese Rechtsprechung setzte der 3. Senat fort (FG Baden-Württemberg 26.2.15, 3 K 1747/13; Revision unter VI R 25/15; s. auch Pressemitteilung Nr. 14/2015 vom 2.12.15).
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen mit der EU verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Vom 27.5.
Deutsch-britische Erbfälle sind kompliziert: Während Deutschland zur Feststellung des internationalen Erbrechts für Sterbefälle ab dem 17.8.15 die EU-ErbVO anwendet, hat Großbritannien sie nicht gezeichnet und ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
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Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende volljährige erwerbstätige Kinder sind nicht als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG) abzugsfähig, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sich die Kinder um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht haben (FG Rheinland-Pfalz 17.9.15,
4 K 2254/14).