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  • · Fachbeitrag · einkommensteuer

    Unterhaltszahlungen ins Ausland als außergewöhnliche Belastung

    von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende volljährige erwerbstätige Kinder sind nicht als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG) abzugsfähig, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sich die Kinder um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht haben (FG Rheinland-Pfalz 17.9.15, 4 K 2254/14).

     

    Sachverhalt

    Der aus dem Kosovo stammende Vater wohnt im Inland und war 2013 abhängig beschäftigt. In seiner Einkommensteuererklärung machte er Unterhaltszahlungen an seine vier im Kosovo lebenden volljährigen Kinder von 4.200 EUR als außergewöhnliche Belastung geltend. Das FA lehnte dies ab, weil die Kinder im erwerbsfähigen Alter seien. Jetzt blieb auch die Klage erfolglos.

     

    Anmerkungen

      

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