In vier neuen Entscheidungen hat sich der BFH mit der Besteuerung von Kapitalleistungen aus schweizerischen Pensionskassen bzw. Anlagestiftungen befasst, die deutsche Steuerpflichtige, die im Inland wohnen aber in der Schweiz arbeiten oder gearbeitet haben (Grenzgänger), im Rahmen der schweizerischen betrieblichen Altersvorsorge beziehen (BFH 26.11.14, VIII R 31/10, VIII R 38/10, VIII R 39/10; BFH 2.12.14, VIII R 40/11, BB 15, 1621).
Im Spannungsfeld zwischen nationaler Gesetzgebung und Unionsrecht zählen die Entstrickungsregelungen der Mitgliedstaaten wohl zu den wichtigsten Themen. Dies gilt vor allem, weil Entstrickungsregelungen insbesondere ...
Am 3.7.15 wurde in Tokio zum Abschluss der 5. Runde formeller Verhandlungen der Entwurf eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Japan paraphiert. Es wird nach seiner Unterzeichnung und seinem Inkrafttreten das ...
Vor dem EuGH ist durch die sog. „Meilicke“-Urteile ein jahrelanger Rechtsstreit um das frühere körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren geführt worden. Jetzt hat sich der BFH abschließend dem EuGH angeschlossen und entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Körperschaftsteuer, die im Ausland gegen dort ansässige Kapitalgesellschaften festgesetzt worden ist, im Inland auf die Einkommensteuer der hier ansässigen Anteilseigner dieser Gesellschaften angerechnet werden kann (BFH 15.1.15, I R ...
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die Zuwendung einer Familienstiftung Schweizerischen Rechts an eine im Inland ansässige natürliche Person als Schenkung unter Lebenden zu versteuern ist (FG Baden-Württemberg ...
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass eine nach Schweizer Recht wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Steuer befreite Stiftung Schweizerischen Rechts, die in Deutschland Einkünfte erzielt, nicht von der ...
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Diese für die Kommission erstellte Studie analysiert fünf Besteuerungsmodelle, um zwei grundsätzliche Probleme im jetzigen MwSt.-System zu lösen: die zusätzlichen Befolgungskosten, die denjenigen Steuerpflichtigen entstehen, die grenzüberschreitend handeln, im Vergleich zu den Steuerpflichtigen, die nur im Heimmarkt tätig sind, und andererseits die Betrugsanfälligkeit des Systems. Die fünf Besteuerungsmodelle würden die Umsetzung eines MwSt.- Systems nach dem Bestimmungslandprinzip in der EU ermöglichen ...