Die Europäische Kommission hat beschlossen, Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Grund dafür ist die Steuergesetzgebung des Landes, das für Immobilieneinkünfte unterschiedliche Bewertungsmethoden vorsieht. Die Folge davon ist, dass die Einkünfte von in Belgien ansässigen Personen aus im Ausland gelegenen Immobilien zu einem höheren Wert angesetzt werden als Einkünfte aus vergleichbaren, in Belgien gelegenen Immobilien (EU-Kommission, Pressemitteilung vom 18.06.2015).
Während der Berater eine Betriebsstätte – auch wegen des Erfordernisses einer festen Einrichtung – eher „auf dem Zettel“ hat, wird der ständige Vertreter vom Berater eher „übersehen“ und ist deshalb umso ...
Der BFH hat mit Urteil vom 15.1.15 (I R 69/12) abschließend darüber entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Körperschaftsteuer, die im Ausland gegen dort ansässige Kapitalgesellschaften festgesetzt ...
FG Hamburg hält § 20 Abs. 3 und 4 UmwStG 1995 auf der Grundlage des EuGH-Urteils vom 23.01.2014 in der Sache „DMC“ (Az. C-164/12) für unionsrechtswidrig. Der 2. Senat des Finanzgerichts (FG) Hamburg hat mit Urteil vom 15.04.2015 (2 K 66/14) einer Klägerin Recht gegeben, die sich gegen die Besteuerung von nicht realisierten Wertzuwächsen („stille Reserven“) anlässlich einer gesellschaftsrechtlichen Umwandlung gewehrt hatte. Die Entscheidung betrifft die Regelungslage nach dem bis 2006 geltenden ...
Die Kommission hat am 8.6.15 Steuervorbescheide von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Litauen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, der Slowakei, Spanien, der Tschechischen Republik ...
Mit dem Jahressteuergesetz 2015 wurden in das polnische EStG und KStG (folgend EStG-PL und KStG-PL) sog. CFC-Bestimmungen (Pendant zur deutschen Hinzurechnungsbesteuerung) aufgenommen. Die Vorschriften, die am 1.1.
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Am 28.5.15 fand im Kollegium der Kommissionsmitglieder eine Orientierungsaussprache über Maßnahmen für eine gerechtere, wachstumsfreundlichere und transparentere Unternehmensbesteuerung statt. Es herrschte Einvernehmen darüber, dass ein neues Konzept der EU für die Unternehmensbesteuerung erforderlich ist, um erfolgreich gegen missbräuchliche Steuerpraktiken vorzugehen, nachhaltige Einnahmen sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt zu verbessern (EU-Kommission, ...