Der 3. Senat des FG Münster hat entschieden, dass eine - nach britischem Recht zulässige - nach dem Tod des Erblassers abweichend vom Testament getroffene Vereinbarung über die Verteilung des Nachlasses (Deed of Variation) eine freigiebige Zuwendung durch den Erben darstellt (FG Münster 12.4.18, 3 K 2050/16 Erb; s. auch Mitteilung des FG Münster vom 16.7.18 zum Urteil).
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung für die natürlichen und juristischen Personen in den Kantonshauptorten in der Publikation «Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte – ...
Die EU-Kommission hat im Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen ...
Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben zu den Grundsätzen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen Stellung genommen (BMF 5.7.18, IV B 5 - S 1341/0 :003). Für die Anwendung des § 1 AStG gilt bei der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen Folgendes:
Ein Spendenabzug für Spenden ins Ausland ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Der Spender muss nachweisen, dass die ausländische Körperschaft nach ihrer Satzung und Geschäftsführung auch die ...
Das FG Hamburg hat eine Klage abgewiesen, mit der der Steuerpflichtige die Zusammenveranlagung mit seiner vorwiegend im Ausland lebenden Ehefrau begehrte (FG Hamburg 12.4.18, 1 K 202/16, nrkr - BFH-Az.: III B 65/18; s.
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In einem aktuellen Urteil hat der BFH entschieden, dass bei Gewerbetreibenden, die ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nur monatsweise tätig sind und antragsgemäß als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, der Anspruch auf Kindergeld für die Monate
besteht, in denen sie ihre Tätigkeit im Inland tatsächlich ausüben. Auf den Zuflusszeitpunkt der Einnahmen kommt es bei gewerblichen Einkünften hingegen nicht an (BFH 14.3.18, III R 5/17, Abruf-Nr. 201525 , DStR 18, 1167).