Das FG Münster hat entschieden, dass ein Besteuerungsrecht für so genannte Drittstaateneinkünfte nur mit Rücksicht auf die Regelungen des DBA mit dem Quellenstaat (Drittstaat), ausgeübt werden kann. Sofern der Bundesrepublik Deutschland danach kein Besteuerungsrecht für die betroffenen Einkünfte zusteht und der Quellenstaat sein Besteuerungsrecht an einen anderen Staat weiterreicht, findet zudem die innerstaatliche Rückfallklausel des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG keine Anwendung, wenn die Einkünfte in ...
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and ...
Wird ein Arbeitnehmer von seinem privaten Arbeitgeber im Rahmen eines aus öffentlichen Mitteln finanzierten Projekts ins Ausland (hier Kenia) entsandt, ist er mit seinem Arbeitslohn nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst.
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 31.5.18 erneut zur Einkünfteberichtigung bei Geschäftsbeziehungen im Konzern Stellung genommen. Hiernach ist eine Einkünfteberichtigungsvorschrift bei fremdunüblichen Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden wie § 1 AStG zwar grundsätzlich
europarechtskonform. Allerdings hat der EuGH entschieden, dass wirtschaftliche Gründe, die in der Gesellschafterstellung des Steuerpflichtigen liegen, ein Abweichen vom Fremdvergleich rechtfertigen können. Aus Sicht der ...
Art. 3 Abs. 2 OECD-MA ist eine Auslegungsregel mit Verweis auf das nationale Recht für die Abkommensinterpretation. Der Verweis ins nationale Recht wird häufig als Begründung herangezogen, um die Tür zur Beurteilung ...
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen für ein Jahressteuergesetz 2018 sieht zahlreiche gesetzliche Neuregelungen vor, u. a. auch im Bereich der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte in § 49 ...
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Die Vergütung, die eine Produktionsgesellschaft für die Organisation einer künstlerischen Darbietung als Gesamtarrangement erhält, unterliegt nicht notwendigerweise in ihrer Gesamtheit dem Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich, sondern ist ggf. aufzuteilen in Vergütungsbestandteile, die eine persönlich ausgeübte Künstlertätigkeit abgelten und in solche, die anderen Abkommensartikeln zuzuordnen sind (BFH 25.4.18, I R 59/15).