Das FG Münster hat entschieden, dass für das Besteuerungsrecht bei sogenannten Drittstaateneinkünften die DBA-Regelungen mit dem Quellenstaat (Drittstaat) berücksichtigt werden müssen. Sofern Deutschland hiernach kein Besteuerungsrecht für die betroffenen Einkünfte hat und der Quellenstaat sein Besteuerungsrecht an einen anderen Staat weiterreicht, findet die Rückfallklausel (§ 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG) keine Anwendung, wenn die Einkünfte im Quellenstaat an sich der beschränkten Steuerpflicht ...
Deutschland hat mit über 133 Staaten sog. Investitionsschutz- und
-förderverträge (IFV; auch Investitionsschutzabkommen genannt) abgeschlossen. Derartige Verträge vermitteln dem Investor Schutz u. a.
Die „Geschäftsleitung“ des § 10 AO ist als Anknüpfungspunkt der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht immer wieder umstritten. Eine
„Betriebsstätte“ i. S. d. § 12 AO ist für die beschränkte ...
Die Kommission hat festgestellt, dass die Nichtbesteuerung bestimmter Gewinne von McDonald‘s in Luxemburg keine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt, da sie mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA im Einklang stand. Gleichzeitig begrüßt die Kommission die Maßnahmen, die Luxemburg ergriffen hat, um eine doppelte Nichtbesteuerung in Zukunft zu vermeiden (s. auch Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/18/5831 vom 19.9.18).
In § 50d Abs. 3 EStG findet sich eine Vorschrift zur Abwehr von Treaty- bzw. Directive-Shopping-Gestaltungen, die einzig auf die Entlastung deutscher Abzugsteuern abzielen. Die Norm war von Beginn an ...
Seit Monaten ist ein Thema aus der steuerpolitischen Diskussion nicht mehr wegzudenken: Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen! Das Institut Finanzen und Steuern e.V. (ifst) lud am 10.9.2018 zu diesem Thema zu einem ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich bei einem Treffen auf die Einführung einer sog. Digitalsteuer für Europa Anfang 2019 verständigt, die den Vorstellungen der EU-Kommission folgt. Demnach soll ein Steuersatz von drei Prozent auf Bruttoumsätze erhoben werden, die aus bestimmten digitalen Serviceleistungen innerhalb der EU stammen (ZEW, Pressemitteilung vom 10.9.18).