Die „Geschäftsleitung“ des § 10 AO ist als Anknüpfungspunkt der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht immer wieder umstritten. Eine
„Betriebsstätte“ i. S. d. § 12 AO ist für die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht und als Anknüpfungspunkt für die sachliche Gewerbesteuerpflicht wichtig. In DBA-Sachverhalten kommt zusätzlich die Bestimmung des
„Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung“ hinzu. Unter dem OECD-MA ist auch diese Grundregel durch eine komplexere Bestimmung der ...
Die Kommission hat festgestellt, dass die Nichtbesteuerung bestimmter Gewinne von McDonald‘s in Luxemburg keine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt, da sie mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem ...
Seit Monaten ist ein Thema aus der steuerpolitischen Diskussion nicht mehr wegzudenken: Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen! Das Institut Finanzen und Steuern e.V. (ifst) lud am 10.9.2018 zu diesem Thema zu einem ...
Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich bei einem Treffen auf die Einführung einer sog. Digitalsteuer für Europa Anfang 2019 verständigt, die den Vorstellungen der EU-Kommission folgt. Demnach soll ein Steuersatz von drei Prozent auf Bruttoumsätze erhoben werden, die aus bestimmten digitalen Serviceleistungen innerhalb der EU stammen (ZEW, Pressemitteilung vom 10.9.18).
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Besteuerungsrecht für so genannte Drittstaateneinkünfte nur mit Rücksicht auf die Regelungen des DBA mit dem Quellenstaat (Drittstaat), ausgeübt werden kann.
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
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Wird ein Arbeitnehmer von seinem privaten Arbeitgeber im Rahmen eines aus öffentlichen Mitteln finanzierten Projekts ins Ausland (hier Kenia) entsandt, ist er mit seinem Arbeitslohn nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG beschränkt steuerpflichtig (BFH 28.3.18, I R 42/16).