02.10.2018 · Nachricht · Steuervergünstigungen
In einer ganzen Reihe europäischer Länder gibt es Steuervergünstigungen für ausländische Fach- und Führungskräfte. Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (BT Drs. 19/4351) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3944) entsprechende Regelungen aus Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland. Italien, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, dem Vereinigten Königreich und Zypern auf (Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.9.18).
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26.09.2018 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben die Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Beiträge (Globalbeiträge) für 2019 bekannt gegeben. Nach diesen Aufteilungsmaßstäben werden die ...
26.09.2018 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuer
Der EuGH hat entschieden, dass die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 7 GewStG (sog. internationales gewerbesteuerliches Schachtelprivileg)
gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt (EuGH 20.9.18, C-685/16, EV).
26.09.2018 · Fachbeitrag ·
(Differenz-)Kindergeld
In einem aktuellen Urteil zum Kindergeld hat der BFH entschieden, dass der ausschließlich durch den Wohnort ausgelöste inländische Kindergeldanspruch nachrangig ist. In diesem Fall muss also in Deutschland kein (Differenz-)Kindergeld gezahlt werden (BFH 22.2.18, III R 10/17, DStR 18, 1555).
26.09.2018 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Eine Pension, die zum Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden zum DBA-Ungarn 2011 ein in Ungarn ansässiger deutscher
Beamter bezieht, kann nach Art. 17 Abs. 1 DBA-Ungarn 2011 nur in Ungarn besteuert ...
26.09.2018 · Nachricht · Abkommenspolitik
Mit Tunesien soll ein Steuerabkommen geschlossen werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8.2.18 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur ...
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26.09.2018 · Fachbeitrag ·
Abkommensrecht
Das FG Münster hat entschieden, dass für das Besteuerungsrecht bei sogenannten Drittstaateneinkünften die DBA-Regelungen mit dem Quellenstaat (Drittstaat) berücksichtigt werden müssen. Sofern Deutschland hiernach kein Besteuerungsrecht für die betroffenen Einkünfte hat und der Quellenstaat sein Besteuerungsrecht an einen anderen Staat weiterreicht, findet die Rückfallklausel (§ 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG) keine Anwendung, wenn die Einkünfte im Quellenstaat an sich der beschränkten Steuerpflicht ...