Am 16.4.19 hat das italienische Finanzamt die erwartete Durchführungsverordnung hinsichtlich der Nacherklärung einer von ausländischen Gesellschaften in Italien geführten Betriebsstätte erlassen (auch Selbstanzeige- oder Selbstauskunftsverfahren). Das italienische Selbstanzeigeverfahren ist ein weiterer Schritt Italiens in Richtung transparenter und offener Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden und ausländischen Konzernen, mit dem Vorteil einer Sanktionsminderung, Strafbefreiung und dem Zugang zum ...
Der Europäische Rat hat die Austrittsfrist des Art. 50 einstimmig und im Einvernehmen mit der britischen Regierung auf den 31.10.19 verlängert. Die Bundesregierung setzt weiterhin auf einen geregelten Austritt ...
Der BFH legte mit Beschluss vom 12.10.16 (I R 80/14, BStBl II 17, 615) dem EuGH die Regelung zur Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter nach § 7 Abs. 6 und 6a AStG zur EU-rechtlichen Überprüfung vor. Ferner hat sich der EuGH mit der Stand-still-Klausel des Art. 64 Abs. 1 AEUV befassen müssen. In seiner Entscheidung hat er lediglich Leitlinien aufgezeigt, die Endentscheidung aber letztlich dem BFH überlassen (EuGH 26.2.19, C-135/17, Rs. X-GmbH, BB 19, 533).
Das BMF hat die am 4./9.4.19 geschlossene Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen bei der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Österreich veröffentlicht (BMF 18.4.19, IV B 3 – S 1301-AUT/07/10015-02).
Bei der Prüfung der Einkunftsgrenzen für die fiktive unbeschränkte
Steuerpflicht ist das gezahlte Krankengeld des niederländischen Sozialversicherungsträgers (UWV) nicht in die Ermittlung des Welteinkommens ...
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Der BFH hat entschieden, dass eine auf ausländischem Recht beruhende Buchführungspflicht eines Steuerpflichtigen zugleich als Mitwirkungspflicht im (inländischen) Steuerverfahren zu beurteilen ist. Für den Steuerpflichtigen ergibt sich der Vorteil, dass er die ohnehin zu fertigenden Buchführungsunterlagen zugleich auch für Steuerzwecke verwenden kann (BFH14.11.18, I R 81/16; s. auch BFH-Pressemitteilung Nr. 22/19 vom 17.4.19).