Zu der Frage, wie Zahlungen des „Office Of Personnel Management” (OPM) an ehemalige Bedienstete der USA einzuordnen sind, hat sich die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin geäußert. Zahlungen des „Office Of Personnel Management” (OPM) an ehemalige Bedienstete der USA sind Ruhegehälter i. S. d. Art. 19 Abs. 1 Buchst. a) und d) DBA USA a. F. und fallen in den Anwendungsbereich des Art. 18 Abs. 5 DBA USA n. F. (SenFin Berlin 6.5.19, III A-S 1301USA-1/2018).
Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines Steuerberaters, die auf seine ihn begleitende Ehefrau entfallen, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies hat das FG Münster entschieden ...
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Die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG) ist von einigen Besonderheiten bestimmt. Insbesondere werden diese Steuerpflichtigen nach dem „Objektsteuerprinzip“ nur mit ihren „inländischen Einkünften“ nach § 49 EStG besteuert. In vielen Fällen ist ihre Einkommensteuerschuld durch Abzugsteuern abgegolten. Besonders Altersrenten sind bei beschränkt Steuerpflichtigen häufig anzutreffen. Mit der Besteuerung derartiger Renten bei beschränkt Steuerpflichtigen – nach nationalem ...
Der BFH hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der „Nummer der Rechnung“ in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind.
Um die Voraussetzungen des § 50d Abs. 9 EStG zu prüfen, ist ein Steuerpflichtiger auf Anforderung des Finanzamtes verpflichtet, ausländische Steuererklärungen oder ausländische Steuerbescheide vorzulegen oder ...
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Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Die Kommission fordert Deutschland auf, Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge anzuerkennen, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden (EU-Kommission, Mitteilung vom 25.7.19).