Immer wieder versuchen Importeure, die Verlagerung des Lieferorts aus dem Drittland nach Deutschland zu umgehen. Häufig schlagen diese Versuche fehl. Auch der BFH hat dazu in zwei aktuellen Entscheidungen Stellung genommen, in denen es um eine nicht wirksame Vertretung gegenüber den Zollbehörden ging (BFH 29.1.15, V R 5/14, BStBl II 15, 567; BFH 16.6.15, XI R 17/13, UR 15, 830 ). So viel vorweg: Auch diese neuerlichen
Versuche sind misslungen und alles bleibt beim Alten.
Die überdachende Besteuerung des Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz ist in der Abkommenspolitik der Bundesrepublik einmalig. Dass diese Vorschrift die Freizügigkeit als solches behindert, steht außer Zweifel.
Der in Art. 24 OECD-MA statuierte Gleichbehandlungsgrundsatz konstituiert verschiedene Formen des Diskriminierungsschutzes für Inbound-Investitionen. Dabei schützt Art. 24 Abs. 3 OECD-MA konkret die Behandlung von ...
Am 16.12.2015 hat das Parlament eine Entschließung verabschiedet, in der es Gesetzesinitiativen zur transparenteren Gestaltung, Koordinierung und Annäherung der Politik im Bereich der Körperschaftsteuer in der EU vorschlägt. Dieser Vorstoß des Parlaments, die EU-Mitgliedstaaten dazu zu drängen, gegen aggressive Steuerplanung und -vermeidung durch internationale Unternehmen vorzugehen, wurde durch die „Luxleaks“-Enthüllungen zu Steuerabsprachen mit multinationalen Firmen ausgelöst (EU-Parlament, ...
Aufgrund des § 9 Abs. 4a S. 5 ff. EStG werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die aktuellen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und ...
Die EU und San Marino haben am 08.12.2015 ein Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet, das der Bekämpfung von Steuerhinterziehung erheblichen Auftrieb verleihen wird. Mit dem neuen Abkommen findet das ...
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Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
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Das FG Baden-Württemberg entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Schweizer Staatsangehöriger am Wohnsitz seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Kind im Inland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig sei. Das Finanzamt habe aber aus verfahrensrechtlichen Gründen die zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheide 2004 bis 2006 aufzuheben. Es gebe für die Änderungsbescheide keine Rechtsgrundlage (FG Baden-Württemberg 18.6.15, 3 K 2075/12; s. auch Pressemitteilung Nr. 15/2015 vom 2.12.15).