Der in Art. 24 OECD-MA statuierte Gleichbehandlungsgrundsatz konstituiert verschiedene Formen des Diskriminierungsschutzes für Inbound-Investitionen. Dabei schützt Art. 24 Abs. 3 OECD-MA konkret die Behandlung von Betriebsstätten ausländischer Unternehmen vor der steuerlichen Ungleichbehandlung gegenüber inländischer Unternehmen. Wenngleich in der Entscheidung des FG Düsseldorf ausgelaufenes Recht betroffen war (§ 8a KStG i.d.F. des ProtErklG, BGBl 03, 2840), sind die auf den DBA-Diskriminierungsschutz ...
Am 16.12.2015 hat das Parlament eine Entschließung verabschiedet, in der es Gesetzesinitiativen zur transparenteren Gestaltung, Koordinierung und Annäherung der Politik im Bereich der Körperschaftsteuer in der EU ...
Aufgrund des § 9 Abs. 4a S. 5 ff. EStG werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die aktuellen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und ...
Die EU und San Marino haben am 08.12.2015 ein Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet, das der Bekämpfung von Steuerhinterziehung erheblichen Auftrieb verleihen wird. Mit dem neuen Abkommen findet das wechselseitige Bankengeheimnis zwischen San Marino und der EU ein Ende. Ab 2017 werden San Marino und die EU-Mitgliedstaaten automatisch Informationen über die Bankkonten von Kunden mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei austauschen (s. EU-Kommission, Pressemitteilung vom 8.12.15).
Das FG Baden-Württemberg entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Schweizer Staatsangehöriger am Wohnsitz seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Kind im Inland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig sei.
Nach Ansicht des BFH ist es ernstlich zweifelhaft, ob eine ausländische Kapitalgesellschaft, die mit ihren inländischen Vermietungseinkünften beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, zu den gewerblichen ...
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Das 14. Senat des FG Baden-Württemberg zeigt sich mit Urteil vom 28.1.15 (14 K 982/13) kinderfreundlich. Er berechnet das sog. Differenzkindergeld, also den Unterschiedsbetrag zwischen dem deutschen Kindergeld und der Schweizer Familienzulage, pro Kind. Er ließ die Revision zu (III R 9/15). Diese Rechtsprechung setzte der 3. Senat fort (FG Baden-Württemberg 26.2.15, 3 K 1747/13; Revision unter VI R 25/15; s. auch Pressemitteilung Nr. 14/2015 vom 2.12.15).