Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Auszahlung des Todesfallkapitals einer Schweizer Versorgungseinrichtung an das Kind eines verstorbenen Arbeitnehmers als andere Leistung aus einer gesetzlichen Rentenversicherung zu versteuern ist oder ob keine öffentlich-rechtliche Zahlung, sondern eine nicht steuerpflichtige überobligatorische (freiwillige) Leistung vorliegt (BFH 1.10.15, X R 43/11, BFH/NV 16, 301).
Die Voraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen müssen zwingend schriftlich – durch Belege und Aufzeichnungen – nachgewiesen werden. Es reicht daher nicht aus, dass Sie oder Ihr ...
Die Verlustabzugsbeschränkung nach § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG mit Bezug zu Drittstaaten ist auf die Veräußerung der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz in der Schweiz anwendbar.
Deutschland und Japan haben ein neues DBA geschlossen. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17.12.15 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (18/8516) eingebracht (Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.5.16).
Die Gestattung einer unentgeltlichen Namensnutzung zwischen nahestehenden Personen eines Konzerns ist steuerrechtlich anzuerkennen und führt nicht zu einer Korrektur der Gewinnermittlung nach dem AStG. (BFH 21.1.
Kann eine vermögensverwaltende, gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) ihren beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern eine Betriebsstätte vermitteln? Mit dieser Frage und den daraus ...
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Das BMF hat sich erneut zur Anwendung des § 8b Absatz 3 KStG 1999 (i. d. F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 20.12.01) auf Auslandsbeteiligungen in den VZ 2001 geäußert. Nach dem EuGH-Urteil vom 22.1.09 in Sachen STEKO-Industriemontagen hatte das BMF zwischenzeitlich zwei Verwaltungsanweisung herausgegeben, jetzt folgt die dritte Verlautbarung zu diesem Thema (BMF 3.5.16, IV C 2 - S 2750-a/07/10006 :002).