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  • · Fachbeitrag · Besteuerung von Personengesellschaften

    Vermittlung einer Betriebsstätte durch eine gewerblich geprägte KG im Nicht-DBA-Fall

    von StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss, Berlin

    | Kann eine vermögensverwaltende, gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) ihren beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern eine Betriebsstätte vermitteln? Mit dieser Frage und den daraus für die Besteuerung resultierenden Konsequenzen - insbesondere für die Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzugs - hat sich das FG Bremen (25.6.15, 1 K 68/12 (6), EFG 16, 88; Rev. BFH I R 58/15 ) jüngst beschäftigt. Die Entscheidung ist interessant, weil es um einen Nicht-DBA-Fall geht und sich die Rechtsprechung im Bereich der Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht im Wesentlichen mit DBA-Fragen beschäftigt. |

    1. Sachverhalt

    Die Klägerin zu 1 ist eine GmbH & Co. KG, an der zwei in Chile ansässige Kapitalgesellschaften (Klägerinnen zu 2 und zu 3) und eine deutsche GmbH als Kommanditistinnen beteiligt sind. Die nicht am Vermögen beteiligte Komplementär-GmbH erhält eine Haftungsvergütung und den Ersatz ihrer Aufwendungen für die Geschäftsführung bei der GmbH & Co. KG. Sie ist allein zur Geschäftsführung berechtigt.

     

    Die GmbH & Co. KG vermietete in den Streitjahren (2007 - 2009) Umschlagsanlagen und Schleppkähne in einem Hafen, woraus sie meist Verluste erwirtschaftete. Über eigenes Personal oder eigene Büroräume verfügte sie nicht. Vielmehr wurde diese Aufgabe durch eine weitere Gesellschaft auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags übernommen.

           

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