Ist eine deutsche Personengesellschaft (Oberpersonengesellschaft) an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, mindert ein Währungsverlust aus der Liquidation der ausländischen Unterpersonengesellschaft nicht den im Inland steuerpflichtigen Gewerbeertrag, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 2. Dezember 2015 I R 13/14 entschieden hat (BFH 2.12.15, I R 13/14; s. auch BFH-Pressemitteilung Nr. 33/16 vom 13.4.16).
Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds soll völlig neu geregelt und einfacher werden. Außerdem sollen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung von Kapitalerträgen unterbunden werden. Diese Ziele verfolgt ...
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Gemäß diesem Grundsatz hat die Europäische Kommission gestern (Dienstag) einen Vorschlag vorgelegt, mit dem sie die 20 Jahre alten Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern in der EU ...
Eine aufgelöste britische Limited ist trotz der konstitutiv wirkenden Löschung im britischen Handelsregister beteiligtenfähig. Für die Beteiligtenfähigkeit ist unerheblich, ob die Limited noch Vermögen in Deutschland hat und ob dadurch nach zivilrechtlicher Rechtsprechung eine sog. Rest- oder Spaltgesellschaft entsteht. Das britische und deutsche Recht sehen aber grundsätzlich keine Vertretung einer gelöschten Limited vor. Dies hat jüngst das FG Köln rechtskräftig entschieden – und zwar in Teilen ...
Für Arbeitnehmer, die an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr arbeiten, richtet sich die Verteilung der Besteuerungsrechte nicht nach dem Tätigkeitsprinzip. Vielmehr gilt eine ...
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Sie ist dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden.
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Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
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Durch Übergabe von Bargeld erbrachte Unterhaltszahlungen an in Italien lebende nahe Angehörige können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abziehbar sein, wenn sich die Überbringung durch Vernehmung des Geldboten als Zeugen tatsächlich belegen lässt (FG Baden-Württemberg 21.7.15, 8 K 3609/13, NZB beim BFH unter VI B 136/15).