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  • 25.05.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Zeugenbeweis zum Nachweis eines EU-Geschäfts – gewusst wie

    | Die Voraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen müssen zwingend schriftlich – durch Belege und Aufzeichnungen – nachgewiesen werden. Es reicht daher nicht aus, dass Sie oder Ihr Geschäftspartner sich gegenüber der Finanzverwaltung zum Sachverhalt mündlich äußern. Obwohl ein Zeugenbeweis damit eigentlich nicht vorgesehen ist (BFH 19.3.15, V R 14/14, PIStB 15, 316), lässt sich dieser dennoch über Eigenbelege erreichen. |

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