Die Erhebung von erhöhten Säumniszuschlägen für bestimmte versicherte Personenkreise nach § 24 Abs. 1a SGB 4 idF vom 26.3.07 ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch ein Säumniszuschlag von monatlich fünf Prozent liegt noch im weiten Spielraum des Gesetzgebers. Es handele sich um ein sachlich gerechtfertigtes Druckmittel, weil die Krankenkassen säumige Zahler nicht mehr ausschließen dürfen. Zudem fällt ein hoher Verwaltungsaufwand an. (BSG B 12 KR 3/11 R)
Seit dem 1.3.12 wurde durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) die Eigenverwaltung als Insolvenzverfahren gestärkt durch die Einführung eines sog. Schutzschirmes (§ 270b ...
In dem Verfahren (BFH VIII R 41/09, FG Münster 23.6.09, 1 K 4263/06 F) ist streitig, ob die bei der Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Sozietät zurückbehaltenen Honorarforderungen erfolgswirksam im ...
Ein psychologischer Psychotherapeut mit Ausrichtung auf Kinder wie ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kann auf der Grundlage des § 101 Abs 4 S 5 SGB 5 iVm § 24 Buchst b S 4 ÄBedarfsplRL wegen Sonderbedarfs zugelassen werden. (BSG B 6 KA 48/11 R)
Ein Steuerberater dar im beruflichen Verkehr neben seiner Berufsbezeichnung „Steuerberater“ nicht den Zusatz „Vorsitzender Richter a.D.“. (OLG Karlsruhe 22.8.12, 4 U 90/12, Rev. nicht zugelassen)|
Wird eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) faktisch betrieben, ohne dass eine vertragliche Grundlage besteht, so kann jeder Arzt der BAG die Kooperation jederzeit kündigen. (OLG Naumburg 9.2.12, 1 U 67/11, NZB BGH II ...
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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt 2013 leicht von 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent an. Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2013 wurde an die beteiligten Verbände und Länder versandt.