Das FG Schleswig-Holstein (5.2.14, 4 K 75/12, Rev. BFH XI R 13/14, ; Nieskoven, PFB 14, 144) hat ein Urteil zu Heildienstleistungen veröffentlicht, welches weit über die dort betroffene Berufsgruppe der Podologen Bedeutung erlangen kann. Das Gericht stellt fest, dass podologische Behandlungen, die nicht aufgrund einer Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erbracht wurden, gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit sein können. Sollte sich der BFH der Auffassung des FG anschließen, wird sich ...
Vor allem attraktive Ballungsgebiete sind häufig überversorgt, sodass die Planungsbereiche gesperrt sind. Hier gelingt der Einstieg in den Arztberuf nur noch über das Job-Sharing-Modell. Der Beitrag geht darauf ein, ...
Viele Heilberufler vertrauen auf die zwei Säulen Versorgungswerk und Veräußerungserlös der eigenen Praxis. Aber ohne eine zusätzliche Altersvorsorge lässt sich der Lebensstandard im Alter nicht halten.
Wissenschaftlich nicht anerkannt i.S. des § 64 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. f EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 ist eine Behandlungsmethode dann, wenn Qualität und Wirksamkeit nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Feststellung, ob eine Behandlungsmethode wissenschaftlich nicht anerkannt ist, obliegt dem FG als Tatsacheninstanz (BFH 26.6.14, VI R 51/13).
Von Physiotherapeuten geleitete Kurse, die für eine als Verein organisierte Selbsthilfegruppe erbracht werden, sind nicht umsatzsteuerbefreit; es sei denn, die physiotherapeutische Leistung wäre insgesamt aufgrund ...
Die Ausbildung von Blindenführhunden ist keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit (FG Münster 12.9.14, 4 K 69/14 G, Rev. nicht zugelassen).
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
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Bei Beteiligung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr tritt die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG nur ein, wenn der Obergesellschaft im betreffenden Kalenderjahr nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG ein Gewinnanteil i.S. von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zugewiesen ist (BFH 26.6.14, IV R 5/11).