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  • 07.04.2014 · Fachbeitrag · Nullbeteiligungsgesellschaft

    Gewerbliche Einkünfte der übrigen Gesellschafter

    Ist ein Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis kein Mitunternehmer, erzielen die übrigen Gesellschafter gewerbliche Einkünfte, soweit die Umsätze nicht auf eigener leitender und eigenverantwortlicher Tätigkeit beruhen. Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt die Mitunternehmerschaft der übrigen Gesellschafter damit in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (FG Düsseldorf 19.9.13, 11 K 3968/11 F, 11 K 3969/11 G).