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  • 07.04.2014 · Fachbeitrag · Nullbeteiligungsgesellschaft

    Gewerbliche Einkünfte der übrigen Gesellschafter

    | Ist ein Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis kein Mitunternehmer, erzielen die übrigen Gesellschafter gewerbliche Einkünfte, soweit die Umsätze nicht auf eigener leitender und eigenverantwortlicher Tätigkeit beruhen. Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt die Mitunternehmerschaft der übrigen Gesellschafter damit in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (FG Düsseldorf 19.9.13, 11 K 3968/11 F, 11 K 3969/11 G). |

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