Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf pfb.iww.de .
Ein Erfolgshonorar, das nach Abschluss eines mehrere Jahre dauernden Auftrags dem Rechtsanwalt zufließt, ist nicht nach § 34 Abs. 1 S. 1 EStG tarifbegünstigt (BFH 16.9.14, VIII R 1/12).
Selbstständige Ärzte üben ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich aus, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. Führt ein selbstständiger Arzt die ...
Eine Fernsehmoderatorin, die Produkte nach den Vorgaben des Auftraggebers in Verkaufssendungen präsentiert, übt keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus (BFH 16.9.14, VIII R 5/12).
Infektionshygienische Leistungen eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene an Krankenhäuser, Altenheime oder Pflegeheime sind (nur) insoweit nach § 4 Nr. 14 S. 1 UStG a.F. umsatzsteuerfrei, als diese ...
Die Gründung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (üBag) ist im Fall der geplanten Abgabe einer Einzelpraxis auch dann zulässig, wenn nur Einfluss auf die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes genommen ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Welche KI-Themen sollte Ihre Kanzlei jetzt angehen? Das IWW KI-Onlineforum am 07.12.2026 bietet konkrete Antworten. Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zeigen strategische Handlungsfelder auf und geben praktische Impulse für die Kanzlei von morgen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Wird die Höhe der monatlich zu entrichtenden Rate allein aus einer Aufteilung des Grundstückswertes errechnet, kommt es bei den Zahlungsempfängern zu keinem Zinszufluss. Eine entgeltliche Kapitalüberlassung zur Nutzung seitens der Zahlungsempfänger liegt nicht vor und damit auch keine Zinspflicht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (FG Düsseldorf 22.10.14, 7 K 451/14 E; Rev. zugelassen).