Seit 2010 hat sich der Schwerpunkt der Betriebsprüfung auf die Einnahmenseite verlagert. Die Vollständigkeit und Plausibilität der Betriebseinnahmen werden verprobt. Das Leistungsangebot wird auf eine mögliche Umsatzsteuerpflicht überprüft. Die Organisationsform und das Leistungsangebot werden auf gewerbesteuerliche Konsequenzen geprüft. Ursächlich für diese Entwicklung ist ein Beschluss des niedersächsischen Landtags. Wie es dazu kam, wie der Beschluss umgesetzt wurde und welches die ...
Macht der Besteller von seinem freien Kündigungsrecht Gebrauch, ist der Architekt nach § 649 S. 2 BGB berechtigt, auch für die nicht erbrachten Leistungen Honorar zu verlangen – jedoch unter Anrechnung der ...
Ein Berliner Apotheker darf Arzneimittel grundsätzlich nur abgeben, wenn alle auf der Arzneimittelverordnung enthaltenen Arztnummern identisch sind (LSG der Länder Berlin und Brandenburg 18.9.13, L 9 KR 192/11).
Ein Dialysezentrum kann die Steuerbefreiungsvorschriften des § 3 Nr. 20 Buchst. b oder d GewStG nicht in Anspruch nehmen (FG Münster 25.8.14, 9 K 106/12 G, Rev. zugelassen).
Umsätze aus einer Kampfsportschule sind umsatzsteuerfrei, soweit die erbrachten Leistungen der Kampfsportschule nicht lediglich den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben und vergleichbare Leistungen an Schulen und ...
Erfahrungen aus den letzten Lohnsteueraußenprüfungen zeigen, dass die Prüfer verstärkt Sachbezüge und Mitarbeiterrabatte im Fokus haben; denn in den meisten Apotheken können die Mitarbeiter Artikel des ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Welche KI-Themen sollte Ihre Kanzlei jetzt angehen? Das IWW KI-Onlineforum am 07.12.2026 bietet konkrete Antworten. Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zeigen strategische Handlungsfelder auf und geben praktische Impulse für die Kanzlei von morgen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 gilt auch für Einrichtungen die Leistungen der Kindertagespflege erbringen, für die die Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 SGB VIII geeignet sind und aufgrund dessen nach §§ 24 i.V.m. § 23 Abs. 1 SGB VIII vermittelt werden können. Da der Befreiungstatbestand insoweit allein darauf abstellt, dass die Einrichtung nach § 23 Abs. 3 SGB VIII als Tagespflegeperson geeignet ist, greift die Steuerbefreiung somit auch in den Fällen, in denen die Leistung von privat, also ohne ...