Für ab dem 1.7.15 ausgeführte Umsätze ist für die Frage, ob die Verabreichung eines Heilbads nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG begünstigt ist, die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL in der jeweils geltenden Fassung) i.V. mit dem Heilmittelkatalog maßgeblich. Entscheidend ist, dass die Verabreichung des Heilbads nach diesen Vorschriften als Heilmittel verordnungsfähig ist, unabhängig davon, ob ...
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) haben die Existenzgründungsanalyse 2012/2013 vorgestellt. Die Studie beruht auf einer Datenbasis von 610 ...
Die dreijährige Sperrfrist in § 6 Abs. 5 S. 4 EStG ist auf die Einmann-GmbH & Co. KG nicht anwendbar. Sie ist durch teleologische Reduktion auf solche Vermögensübertragungen zu beschränken, bei denen – ohne ...
Der Gewinn eines Architekten oder Ingenieurs ist nicht erst bei der Abnahme der Planungsleistungen oder mit der Honorarschlussrechnung realisiert, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden ist. Der Grundsatz Gewinnrealisierung erst mit Übergabe und Abnahme des Werks durch den Auftraggeber, gilt nämlich dann nicht, wenn die Abnahme und damit der Entgeltanspruch des Ingenieurs durch Sonderregelungen, wie etwa durch eine Gebührenordnung, verändert wird (BFH 14.5.14, VIII R 25/11).
Der Schwerpunkt liegt auch im dritten Quartal wieder bei den materiell-rechtlichen Fragen im Bereich des Ertragsteuerrechts. Die wichtigsten Entscheidungen haben wir für Sie zusammengestellt und kurz kommentiert.
Beteiligt sich eine Personengesellschaft, die bislang keine gewerblichen Einkünfte erzielt (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft mit gewerblichen Einkünften (Untergesellschaft), tritt die eigentlich ...
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Es ist auch dann von einer unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert (§ 6 Abs. 3 S. 1 EStG) auszugehen, wenn sich der Übergebende den Nießbrauch am mitübertragenen Grundstück des Sonderbetriebsvermögens vorbehält (FG Münster 24.6.14, 3 K 3886/12 F; Rev. BFH IV R 38/14).