Die von der Klägerin sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen ärztliche Leistungen im Rahmen von Studien Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind, ist weder klärungsbedürftig noch (abstrakt) klärbar (BFH 11.12.14, XI B 49/14).|
Steht fest, dass die Voraussetzungen für einen ingenieurähnlichen Beruf nicht gegeben sind, kann eine Wissensprüfung nicht begehrt werden (BFH 6.9.14, VIII R 8/12).
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben, darunter u.a.eines zur erweiterten Honorarverteilung und eines zur Behandlung des wirtschaftlichen Vorteils einer Kassenzulassung.
Auf einer Intensivstation eingesetzte Pflegekräfte werden dort als – gegebenenfalls befristet beschäftigte – Arbeitnehmer tätig. Die Klinik muss daher für sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen (LSG NRW 26.11.14, L 8 R 573/12).
Am 13.1.15 hat Bundesjustizminister Heiko Maas die Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgestellt. Das Berufsrecht soll geändert werden, damit Syndikusanwälte auch künftig Mitglied in den ...
Wer mit einer Heilmethode wirbt, deren Wirksamkeit umstritten ist, muss auch die Gegenmeinungen darstellen. Wer mit positiven Kundenmeinungen wirbt, darf negative nicht benachteiligen. Beim Internetauftritt gilt, dass ...
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Die (richtige) Zuordnung einer Leistung zum Unternehmen ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug und somit äußerst praxisrelevant. Unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung hat die Finanzverwaltung (BMF 2.1.14, IV D 2 - S 7300/12/10002: 001) ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht, in dem die Zuordnung insbesondere bei teilunternehmerisch genutzten Gebäuden thematisiert wird. Wichtige Aspekte unter Berücksichtigung der Besonderheiten für Heilberufe werden nachfolgend dargestellt.