Wird ein Teil-Kommanditanteil unentgeltlich übertragen, gehen die festgestellten verrechenbaren Verluste des Übergebers anteilig auf den Empfänger über. Dies gilt auch dann, wenn das variable Kapitalkonto, dem die Verluste belastet worden waren, bei dem Übergeber verbleibt. Eine abweichende Vereinbarung zwischen Übergeber und Übernehmer ändert hieran nichts (FG Düsseldorf 22.1.15, 16 K 3127/12 F; Rev. BFH IV R 16/15, Einspruchsmuster ).
Allein die Verlegung eines Kassenarztsitzes in die Praxisräume einer Gemeinschaftspraxis stellt den Erwerb des Praxiswerts einer Einzelpraxis nicht in Frage; erst recht nicht, wenn weitere praxiswertbildende Faktoren ...
Die Möglichkeit, bis zu 1.250 EUR für ein häusliches Arbeitszimmer abzuziehen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3 EStG), ist personenbezogen. Sie verdoppelt sich nicht, wenn der Steuerpflichtige zwei Arbeitszimmer in zwei ...
Künftig sollen – nach einer Initiative des Landes NRW – ärztliche Leistungen, die über die eigentliche Heilbehandlung hinausgehen und im Rahmen eines Strukturvertrags erfolgen, von der Umsatzsteuer befreit sein (Pressemitteilung des ).
Maßgebend für den Zeitpunkt der Anteilsveräußerung i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist der Übergang des zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums. Dies erfordert, dass der Gesellschafter (hier: ...
Kosten einer umfassenden Renovierung (hier: der behindertengerechte Umbau des Bads) können die Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung erhöhen, wenn sie den Wert des Gebäudes ...
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