Die Aufwendungen für eine Feier können nicht „nach Köpfen“ aufgeteilt werden, wenn die – für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden – beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht möglich ist. In einem solchen Fall fehlt es an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung, sodass ein Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht kommt (FG Baden-Württemberg 19.3.14, 1 K 3541/12; Rev. BFH VI R 46/14).
Der Zusammenschluss eines seit längerem zugelassenen Vertragsarztes an dessen Praxisstandort mit einem neu niedergelassenen Facharzt gleicher Fachrichtung zu einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) führt ab dem ...
Mit dem Ziel, flächendeckend nutzbringende elektronische Anwendungen für eine Verbesserung der Patientenversorgung einzuführen, hatte das Bundesministerium für Gesundheit im Januar den Entwurf eines Gesetzes für ...
Ist eine Meinungsäußerung („kein guter Arzt“) mit Tatsachenbehauptungen verbunden (u.a. bezüglich der Behandlung) und sind diese Tatsachenbehauptungen von dem Arzt unter Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung bestritten worden und hat jameda.de dies nicht widerlegt, so ist die Bewertung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vollständig vom Netz zu nehmen (OLG München 17.10.14, 18 W 1933/14, Beschluss).
Die Gruppenerziehung von Kindern im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte ist eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Die weiteren Leistungen wie die Beaufsichtigung und Verköstigung ...
Die an Kassenpatienten von einer Internet-Apotheke gezahlten „Aufwandsentschädigungen“ für die Mitwirkung dieser Patienten an ihrer von der Apotheke berufsrechtlich geschuldeten Beratung mindert nicht die ...
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„Übliche Gesten der Höflichkeit“ fallen nicht unter die Abzugsbeschränkung für Bewirtungskosten (vgl. R 4.10 Abs. 5 S. 9 Nr. 1 der EStR 2013), solange es sich um Aufmerksamkeiten in geringem Umfang (wie Kaffee, Tee, Gebäck) handelt (vgl. BFH 17.7.13, X R 37/10). Wein, überhaupt alkoholische Getränke anlässlich einer geschäftlich veranlassten Besprechung – sei es mit Mandanten oder mit Fachkollegen – liegen unabhängig vom Wert des Verzehrs außerhalb dessen, was gewöhnlich bei einer geschäftlich ...