Ein älterer noch selbstständig praktizierender Arzt muss für einen Verdienstausfallschaden darlegen, wie seine Tätigkeit ohne den Unfall tatsächlich verlaufen wäre. Ein pauschaler Verweis auf die Weiterführung seiner Praxis genügt nicht (OLG Saarland 17.1.25, 3 U 6/24).
Ein formeller Buchführungsmangel, der eine Schätzungsbefugnis nach § 162 AO begründet, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch dann vorliegen, wenn ein Kassensystem Stornierungen zulässt und diese ...
In der ersten Episode des AStW-Podcasts im neuen Jahr gibt Dietrich Loll ein Update zu aktuellen Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Zahlreiche steuerrechtliche Änderungsgesetze und Verordnungen sind im ...
Nachzahlungszinsen, die ursprünglich aufgrund einer Zusammenveranlagung festgesetzt wurden, bleiben auch dann unverändert gegenüber beiden Eheleuten bestehen, wenn die Zusammenveranlagung aufgehoben und durch zwei Einzelveranlagungen ersetzt wird. Dies gilt selbst dann, wenn sämtliche Einkünfte allein auf einen der Ehegatten entfallen (BFH 30.7.25, X R 11/23).
Nehmen Ehegatten gemeinsam ein Darlehen auf, um ein Grundstück zu finanzieren, das ihnen je zur Hälfte gehört, können Zahlungen des Schuldners auf die Darlehensverbindlichkeiten eine anfechtbare Leistung an den ...
Ein mehrwöchiges Gesundheitstraining liegt nicht im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, wenn es vorrangig auf die Stärkung individueller Gesundheitskompetenz abzielt und nicht spezifisch ...
Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
In vielen Steuerkanzleien wird bei der KI-Nutzung Potenzial verschenkt. Das IWW-Webinar am 07.07.2026 zeigt Ihnen, wie Sie von der isolierten Nutzung einzelner Tools zu einer sinnvollen Integration in Ihre Prozesse kommen. Mit konkreten Beispielen und direkt nutzbaren Praxis-Impulsen!
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Bildungsträger müssen bis Ende 2026 keine Sozialversicherungsbeiträge für ihre „Honorar-Lehrkräfte“ zahlen, auch wenn deren Tätigkeit nach dem Herrenberg-Urteil des BSG als abhängig einzustufen wäre. Der Gesetzgeber hat eine entsprechende Übergangsregelung in § 127 SGB IV geschaffen. Zur Nutzung der Übergangsregelung ist eine explizite Zustimmung der Lehrkraft erforderlich. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben präzisiert, wann die Übergangsregelung greift ...