Nach § 16 Abs. 3b EStG liegt keine Betriebsaufgabe bei einem ruhenden Betrieb vor, solange keine Aufgabe erklärt wurde und das FA keine Kenntnis von einer tatsächlichen Betriebsaufgabe hat. Der nachfolgende Praxisfall zeigt Möglichkeiten auf, einen ruhenden Betrieb beizubehalten und dennoch das Vermögen vorab – zur Ausnutzung von schenkungsteuerlichen Begünstigungen – teilweise zu verteilen.
Die Digitalisierung erfasst – wenngleich aus Sicht der Praxen mit ordentlichem Stolpern – das Gesundheitswesen. Die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept (E-Rezept), ein neuer Zugang für ...
Eine Vertragsklausel, wonach das zum Zwecke der Weiterbildung abgeschlossene Arbeitsverhältnis eines in der Weiterbildung zum Facharzt befindlichen approbierten Arztes nach Ablauf der Probezeit erst nach 42 Monaten ...
Ein Gewinn i. S. d. § 16 Abs. 3 S. 3 EStG, den ein Realteiler erzielt, weil er seinen Betrieb, in den er die im Rahmen der Realteilung übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Buchwert übertragen hat, innerhalb der Sperrfrist veräußert, ist gemäß § 16 Abs. 3 S. 8 EStG allein diesem Realteiler zuzurechnen (BFH 23.11.21, VIII R 14/19).
Eine Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt ist nach dem Heilberufekammergesetz des Landes Baden-Württemberg zulässig. § 21a Abs. 1 S. 2 Berufsordnung der Landestierärztekammer ...
Die nach §§ 276 , 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen ...
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Es entspricht nicht mehr dem Leitbild einer selbstständig ausgeübten Tätigkeit als Zahnarzt, wenn ein Mitunternehmer (hier: approbierter Zahnarzt) in einer zahnärztlichen Partnerschaftsgesellschaft ganz überwiegend nur noch Organisations-, Verwaltungs- und Management-Tätigkeiten erbringt und nur in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- oder Behandlungsleistungen unmittelbar an Patienten erbringt. Seine Managementtätigkeit infiziert die Einkünfte der Partnerschaftsgesellschaft als gewerblich (FG ...