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  • · Nachricht · Abfärbung

    Ausstellen von Impfzertifikaten ist keine gewerbliche Tätigkeit

    | Das Ausstellen von Impfzertifikaten durch Ärzte stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar. Das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten ist lediglich eine alternative Dokumentationsform zur bisherigen Dokumentation im Impfpass über durchgeführte Covid-19-Impfungen. Sie ist untrennbar mit der eigentlichen Impfung verbunden, die eine originäre ärztliche Tätigkeit ist. Dies gilt auch dann, wenn die Impfung durch eine andere Praxis oder Stelle (zum Beispiel ein Impfzentrum) vorgenommen wurde. Bei Gemeinschaftspraxen führt das Ausstellen von Impfzertifikaten dementsprechend nicht zu einer gewerblichen Abfärbung nach§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ( FAQ Corona-Steuern, 31.1.22 ). |

     

    Die OFD Frankfurt a.M. (26.10.21 - S 2245 A - 018 - St 214) weist auch darauf hin, dass PCR- und Antigen-Tests bei Ärzten nicht als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden ‒ und zwar unabhängig von der Fachrichtung. Die Unterstützung durch Hilfspersonal ist unschädlich, wenn der Arzt weiterhin bei der Durchführung von Corona-Tests leitend und eigenverantwortlich tätig ist (vgl. H 15.6 - Mithilfe anderer Personen).

    Quelle: ID 47989096

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