07.04.2025 · Nachricht aus PFB · Umsatzsteuerbefreiung
Privatkrankenhäuser können sich nicht auf die Steuerfreiheit nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen, wenn ihre Leistungen nicht unter sozial vergleichbaren Bedingungen zu öffentlichen Einrichtungen erbracht werden. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Abrechnungspraxis privater Kliniken (FG Niedersachsen 15.1.25, 5 K 256/17).
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03.04.2025 · Nachricht aus PFB · IWW Kongress Praxis Ärzteberatung 2025
Am Vorabend des IWW Kongresses Praxis Ärzteberatung beleuchteten Dr. Daniel Kubitza, Steuerberater in Düren, und Janine Peine, Steuerberaterin und Leiterin der ETL Advision gemeinsam die Besonderheiten und Vorteile einer Spezialisierung in der Steuerberatung, insbesondere im Gesundheitswesen. Janine Peine erzählt von ihrem persönlichen Werdegang in der Steuerberatung bis zur Leitung einer großen Beratungsabteilung und erklärt, warum gerade Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Heilberufe ...
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01.04.2025 · Nachricht aus PFB · Gesundheitswesenberatung (Podcast)
Der BFH hatte wieder mal die Gelegenheit, sich zum Beweiswert eines Fahrtenbuchs zu äußern. Konkret geht es um die Widerlegung des Anscheinsbeweises der privaten Nutzung. Die Entscheidung ist insofern bemerkenswert, als der BFH die eher schematisch angewandten Maßstäbe der Vorinstanz zurückgewiesen hat. Und auch im zweiten Teil geht es um den Beweiswert eines Dokuments: Muss der Arbeitgeber eine während des Urlaubs im Nicht-EU-Ausland ausgestellte AU akzeptieren – und das Arbeitsentgelt ...
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25.03.2025 · Nachricht aus GStB · LinkedIn
Schauen Sie sich doch mal unsere News auf LinkedIn an und folgen Sie unserem IWW-Steuern-LinkedIn-Kanal. Gehen Sie auf LinkedIn, www.iww.de/s12643 und klicken Sie den Button „Folgen“. Und schon sind Sie dabei.
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20.03.2025 · Fachbeitrag aus PFB · Umsatzsteuer
Ästhetische Behandlungen liegen auf der Grenze zwischen einer Behandlung aus therapeutischen und aus kosmetischen Gründen. Der BFH hat nun verdeutlicht, dass auch bei ästhetischen Maßnahmen die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen in Betracht kommt, die Feststellungslast aber – sofern keine tatsächliche Vermutung besteht – beim Unternehmer liegt. Konkret ging es um die Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall. Die Aussagen des BFH sind durchaus auf ...
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