· Nachricht · September 2025
Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
| Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist ‒ jeweils nur kurz angerissen ‒ eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb . |
- Aufbewahrungsfristen ‒ Umsatzsteuerliche Aufzeichnungen bleiben zehn Jahre aufbewahrungspflichtig: Die Aufbewahrungsfristen für umsatzsteuerliche Aufzeichnungen ‒ insbesondere nach § 22 Abs. 1 UStG ‒ bleiben unverändert bei zehn Jahren. Damit ist die im Handels- und Steuerrecht seit dem IV. Bürokratieentlastungsgesetz geltende Verkürzung der Frist für Buchungsbelege (z. B. Rechnungen) auf acht Jahre nicht eins zu eins auf die umsatzsteuerlichen Dokumentationspflichten übertragbar (BMF 8.7.25, III C 2 - S 7295/00005/003/080; Nachricht vom 8.8.25).
- Corona-Soforthilfen ‒ In welchem Veranlagungszeitraum ist eine später zurückgezahlte Corona-Soforthilfe zu versteuern? Die Gewährung der Corona-Soforthilfe im Jahre 2020 stand unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Wenn die Soforthilfe zurückgezahlt werden muss, stellt sich bei Einnahmen-Überschussrechnern die Frage, ob sie 2020 als Betriebseinnahme zu versteuern ist und im Jahr der Rückzahlung als Betriebsausgabe abgezogen werden kann, oder ob sie wegen des von Anfang an bestehenden Rückzahlungsvorbehalts 2020 außer Ansatz bleiben kann. Das FG Niedersachsen (13.2.24, 12 K 20/24) neigt der ersten Lösung zu, was der BFH (VIII R 4/25) nun überprüfen wird (Nachricht vom 4.8.25).
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