13.11.2023 · Nachricht aus PFB · Vertragsärztliche Vergütung
Die vom Senat für BAG und MVZ entwickelten Grundsätze sind auf andere Formen kooperativer Berufsausübung zu übertragen und gelten auch für Einzelärzte mit angestellten Ärzten, jedenfalls soweit die Anstellung nicht im Rahmen eines sog Job-Sharing i. S. d. § 101 Abs 1 S. 1 Nr 5 SGB V erfolgt. Bei einem Vertragsarzt, der angestellte Ärzte beschäftigt, ist - ebenso wie bei BAG oder MVZ - zwischen der Arztpraxis und dem einzelnen dort tätigen Arzt zu differenzieren. Für die Anwendung ...
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10.11.2023 · Nachricht aus PFB · Gewerbesteuer
Leistungen einer Einrichtung zur ambulanten Rehabilitation zur „Erweiterten Ambulanten Physiotherapie“ (EAP) sind von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG befreit (FG Düsseldorf 18.8.23, 3 K 2043/19 G).
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09.11.2023 · Nachricht aus PFB · Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Das FG Niedersachsen (25.5.23, 4 K 186/20, Rev. zugel.) hat geurteilt, dass ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn („Spekulationsgewinn“) entstehen kann, wenn sich der Anteil eines GbR-Gesellschafters aufgrund des Ausscheidens eines anderen Gesellschafters aus der GbR erhöht und die GbR eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach diesem Vorgang veräußert. Die „Anwachsung“ eines Gesellschaftsanteils gilt als separate Anschaffung, für die die Zehn-Jahres-Frist des § 23 Abs. 1 ...
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06.11.2023 · Nachricht aus PFB · Einnahmen-Überschussrechnung
Honorare, die ein Architekt seiner eigenen GmbH in Rechnung stellt, fließen ihm bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit zu, wenn er die GmbH beherrscht, also zu mehr als 50 % an ihr beteiligt ist. Das FG Rheinland-Pfalz (11.5.22, 2 K 1811/17, Rev. BFH VIII R 16/23) hat dies auch im Fall eines nicht beherrschenden Gesellschafters bejaht, weil der Mehrheits- und der Minderheitsgesellschafter bei der Rechnungstellung zusammengewirkt haben, so dass gleichgerichtete Interessen unterstellt werden ...
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03.11.2023 · Nachricht aus PFB · Arbeitsrecht
Die Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG muss nicht allen Arbeitnehmern gleichmäßig gewährt werden, wenn sachliche Gründe für eine Differenzierung bestehen (AG Paderborn 6.7.23, 1 Ca 54/23).
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02.11.2023 · Nachricht aus PFB · Außenprüfung
§ 29b AO legitimiert die Finanzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen für sämtliche das Steuerverfahrensrecht betreffende Maßnahmen personenbezogene Daten zu verarbeiten. Die Vorschrift genügt den Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 der DS-GVPO und verletzt nicht das unionsrechtliche Normwiederholungsverbot. Sie verstößt weder gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 d GG) noch gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten ...
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30.10.2023 · Nachricht aus PFB · Außenprüfung
Selbst wenn für einen Einnahmen-Überschussrechner aus § 146 Abs. 1 S. 1 AO eine Pflicht zur Einzelaufzeichnung ableitbar wäre, wäre diese im Streitfall aus Zumutbarkeitsgründen suspendiert. § 146 Abs. 1 S. 3 AO sieht ausdrücklich vor, dass die Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 S. 11 AO „aus Zumutbarkeitsgründen“ bei einem Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung nicht gilt (FG Düsseldorf 13.9.23, 5 V 1048/23 A (E,G,U,F)).
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27.10.2023 · Nachricht aus PFB · Sozialversicherungsrecht
Ein Zahnarzt, der als „Pool-Arzt“ im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr – wie bei anderen Tätigkeiten auch – die konkreten Umstände des Einzelfalls (BSG 24.10.23, B 12 R 9/21 R).
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26.10.2023 · Nachricht aus PFB · Mitunternehmerschaft
Veräußert der Mitunternehmer seinen Anteil, kann der anteilig auf begünstigte Anlagegüter entfallende Gewinn in eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG eingestellt werden. Die Rücklage wird in einer Sonderbilanz des ausscheidenden Gesellschafters ausgewiesen. Die spätere Auflösung einer solchen Rücklage führt zu nachträglichen gewerblichen Einkünften des ehemaligen Gesellschafters i. S. d. § 24 Nr. 2 EStG (BFH 12.7.23, X R 14/21).
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19.10.2023 · Fachbeitrag aus PFB · Homeoffice/remote work
Seit 2023 wurde die Homeoffice-Pauschale in § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG gesetzlich verankert und im Vergleich zur vorherigen Regelung erheblich modifiziert. Dafür wurden die Abzugsvoraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erschwert. Jüngst hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, welches für alle nebenberufliche Tätigkeiten zumindest eine steuerzahlerfreundliche Anwendung ab 2023 ermöglicht. Das gilt auch für viele im Neben- oder Haupterwerb tätige Freiberufler.
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