Umsatzsteuerpflichtige Freiberufler stehen am Jahreswechsel immer wieder vor einem Problem: Wann müssen sie die Umsatzsteuervorauszahlung zahlen, damit diese noch im laufenden bzw. erst im kommenden Jahr als Betriebsausgabe abzugsfähig ist? Nachdem in den letzten Jahren der BFH mit einer Vielzahl von Entscheidungen für Klarheit sorgte, urteilte er nun auch bei einer bestehenden Dauerfristverlängerung und sorgte damit für eine weitergehende Rechtssicherheit (BFH 21.06.22, VIII R 25/20).
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
In der Anforderung von Unterlagen kann bereits eine Prüfungshandlung zu sehen sein, die zu einer Hemmung des Fristablaufs bei der Festsetzungsverjährung (§ 171 Abs. 4 AO) führt, sofern es sich nicht um eine ...
Die Anstellung eines Arztes in einem MVZ kann nur genehmigt werden, wenn der Arzt dort eine abhängige Beschäftigung und keine selbstständige Tätigkeit ausübt (BSG 26.1.22, B 6 KA 2/21 R).
Bei einem Bewertungsportal (hier: Hotelbewertungsportal) reicht die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen (BGH 9.
Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen ist jedenfalls dann gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgt, bei dem ...
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
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Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
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Am üblichen Brauchtum orientierte Trauerreden sind regelmäßig nicht als künstlerische Darbietungen im Sinne des UStG zu qualifizieren. Die nach der Rechtsprechung des BFH erforderliche schöpferische Gestaltungshöhe wird nicht bereits durch einen niveauvollen Redetext erreicht (FG Schleswig-Holstein 17.5.22, 4 K 153/20, Rev. BFH V R 11/22).