Eine aus einem berufständischen Versorgungswerk bezogene Rente ist in Bezug auf die bereits in einem früheren Jahr begonnene gesetzliche Rente keine „Folgerente“ i. S. d. § 22 Nr. 1 S.3 Buchst. a Doppelbuchst. aa S. 8 EStG. Der Sinn und Zweck dieser Vorschrift besteht nicht darin, einen Anreiz dafür zu schaffen, über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus tätig zu sein (FG Hamburg 12.5.22, 5 K 46/21, rkr.).
Auch wenn die betroffenen Personen der Überzeugung sind, dass die von der Finanzbehörde behauptete GbR nie gegründet wurde, so können sich die – vermeintlichen – Gesellschafter nur gemeinschaftlich und nur im ...
Zahlungen aus einem Stipendien-Sonderprogramm zur Kompensation Corona-bedingter Einnahmeausfälle sind nicht nach § 3 Nr. 44 EStG (Förderung der künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung) von der Einkommensteuer ...
Die Grundsätze des Urteils des BFH (3.7.14, V R 1/14) sind insoweit nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden, als der BFH als Voraussetzung eines durchlaufenden Postens dessen korrespondierende Behandlung in der Buchführung des Steuerpflichtigen fordert (BMF 11.1.23, III C 2 - S 7200/19/10004 :005).
Der Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung des Unternehmers ist nach § 15 Abs. 1a S. 1 UStG ausgeschlossen, soweit es sich bei den hierfür aufgewendeten Beträgen um unverzichtbare Aufwendungen für die private ...
Einem Schreiben während der laufenden Betriebsprüfung zur Vorbereitung des Prüfungsberichts kommt kein Regelungscharakter i. S. d. § 118 S. 1 AO zu. Es handelt sich daher nicht um einen Verwaltungsakt (FG Münster ...
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Das Nachbesetzungsverfahren (§ 103 Abs. 3a SGB V) setzt Zulassungsbeschränkungen voraus. Werden diese unter Auflagen nach § 26 Abs. 1 BedarfsplRL durch den Landesausschuss aufgehoben, bestehen in einem Planungsbereich keine Zulassungsbeschränkungen mehr (LSG Nordrhein-Westfalen 11.5.22, L 11 KA 17/20).