§ 20 UmwStG findet keine Anwendung, wenn nicht alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen vom Einbringenden auf die MVZ-GmbH übertragen werden (LAfSt Niedersachsen 21.2.22, S 2134a-6-St 222/St 221).
Der BFH (16.3.22, VIII R 33/18) hat entschieden, dass ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird.
Die soziale Schutzbedürftigkeit von Ein-Mann-Franchisenehmern beruht nicht auf dem vertriebenen (materiellen oder immateriellen) Produkt, sondern auf der Macht- und Interessenkonstellation des Franchisevertrags (LSG ...
Bei einer im Anschluss an das Medizinstudium absolvierten Facharztweiterbildung handelt es sich lediglich um eine Zweitausbildung (Weiterbildung). Die Erstausbildung des Kindes endet mit Abschluss des Medizinstudiums durch Ablegung der ärztlichen Prüfung (FG Niedersachsen 17.11.21, 9 K 114/21, Rev. BFH III R 40/21).
Allein der Umstand, dass die zum Schreiben der Rechnungen eingesetzte Software „Verwaltungsscout-Business Edition – Rechnung und Buchhaltung“ der Firma Scoutsystems Software ausweislich der Programmbeschreibung ...
Eine Gemeinde (ein staatlich anerkannter heilklimatischer Luftkurort) hatte im Rahmen der Umsatzsteuererklärungen die Kurtaxe als Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit (Kurbetrieb) angesehen und begehrte ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Dass die Gewerbesteuer auch bei Freiberuflern zukünftig im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen stärker in den Fokus der Betrachtung rücken könnte, drängt sich schon alleine aufgrund der zunehmend sensiblen Rechtsprechung auf. Im Mittelpunkt der Prüfung wird es dabei zentral um die Frage gehen, ob Freiberufler in komplexen Strukturen (z. B. überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften mit Angestellten) noch hinreichend leitend und eigenverantwortlich i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG tätig ...