Eine Tätigkeit ist vor dem Hintergrund der Merkmale wie Abhängigkeit von Weisungen, Eingliederung in einen Betrieb und eigenes Unternehmerrisiko zu beurteilen. Dass die Beteiligten ihr Rechtsverhältnis als freie ...
Als Steuerberater sind Sie täglich Haftungsrisiken ausgesetzt. Regelmäßige Mandanteninformationen können dabei einen Beitrag leisten, Ihr Risiko zu minimieren. Doch allein darauf können Sie sich nicht verlassen.
Unerkannte und unbewusst beendete Betriebsaufspaltungen gehören zu den größten anzunehmenden Unfällen in der steuerlichen Beratung. Gerade bei Heilberuflern ist das Risiko besonders hoch, da die Betriebsaufspaltung hier oft von den eigentlich angestrebten Gestaltungen wie Übertragungsvorgängen zu Buchwerten überlagert wird. Wie Sie Ihr Haftungsrisiko wirksam minimieren, zeigt Ihnen PFB Praxis Freiberufler-Beratung jetzt in einer 20-seitigen Sonderausgabe. Anhand von konkreten Fallbeispielen werden darin ...
Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist eine Berufsausbildung i.S. von § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG. Die Aufwendungen für eine nachfolgende Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind daher als ...
Für alle in § 3 Nr. 26 und Nr. 26b EStG genannten Tätigkeiten gilt nur ein Freibetrag. Wird der Freibetrag z. B. bereits durch eine Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG aufgebraucht, sind die Aufwandsentschädigung ...
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Nur noch bis zum 31.08.2026: 200 Euro Rabatt für Frühbucher sichern
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag ist unwirksam und benachteiligt die abhängig beschäftigte Person unangemessen, wenn der Arbeitgeber unabhängig vom Ausbildungsfortschritt bei einer Kündigung durch die abhängig beschäftigte Person generell eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Brutto-Monatsgehältern verlangt (BAG 22.10.22, 8 AZR 332/21).