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  • 20.10.2022 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Zeitliche Zuordnung der USt bei einer Dauerfristverlängerung

    | Umsatzsteuerpflichtige Freiberufler stehen am Jahreswechsel immer wieder vor einem Problem: Wann müssen sie die Umsatzsteuervorauszahlung zahlen, damit diese noch im laufenden bzw. erst im kommenden Jahr als Betriebsausgabe abzugsfähig ist? Nachdem in den letzten Jahren der BFH mit einer Vielzahl von Entscheidungen für Klarheit sorgte, urteilte er nun auch bei einer bestehenden Dauerfristverlängerung und sorgte damit für eine weitergehende Rechtssicherheit (BFH 21.06.22, VIII R 25/20). |

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