Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb .
Das FG Hessen hat entschieden, dass nach formwechselnder Umwandlung einer KG in eine GmbH bei späterer Veräußerung der GmbH-Anteile des früheren Kommanditisten eine Verrechnung mit dessen vormalig festgestelltem ...
Die gemäß § 21 Abs. 3 FVG erfolgende Anordnung der Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des FA ist nicht aufgrund des Bestehens von Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde rechtswidrig (BFH 20.10.22, III R 25/21).
Die Heranziehung von Ärzten im Rahmen einer Beratungshotline kann auch dann als abhängiges Beschäftigungsverhältnis erfolgen, wenn die Ärzte die Bereitschaftsdienste in ihrem häuslichen Umfeld verrichten (LSG ...
Überlässt der Steuerpflichtige die Wohnung nicht ausschließlich einem einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kind (oder mehreren einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern) unentgeltlich zur Nutzung, ...
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
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28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
Scheidet ein Gesellschafter, der rechtskräftig eine Anstellungsgenehmigung innehat, aus der BAG aus, so steht die Anstellungsgenehmigung diesem Gesellschafter und nicht der BAG zu. Da die BAG nie Inhaberin der Anstellungsgenehmigung war, kann die Genehmigung auch nicht bei der BAG „verbleiben“ (LSG Bayern 30.3.22, L 12 KA 14/19).