20.07.2026 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug scheitert an nicht berichtigungsfähigen Abrechnungsdokumenten
Abrechnungsdokumente, die zwar Rechnungsaussteller, Leistungsempfänger, Entgelt und Umsatzsteuer ausweisen, aber keinerlei Angaben tatsächlicher Art zur Art und zum Umfang der erbrachten Leistung enthalten, sind weder ordnungsgemäße Rechnungen i. S. d. §§ 14, 14a UStG noch berichtigungsfähige Rechnungen i. S. d. § 31 Abs. 5 UStDV. Eine spätere Ergänzung der Leistungsbeschreibung wirkt in einem solchen Fall nicht auf die Streitjahre zurück (FG Köln 15.11.24, 9 K 1892/22; BFH, V R 7/26).
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