Einem Arzt oder Zahnarzt darf die Verwendung einer bestimmten Bezeichnung zur Beschreibung seiner beruflichen Tätigkeit nur verboten werden, wenn die Benutzung der Formulierung im konkreten Fall irreführend oder sachlich unangemessen ist, etwa weil sie das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gefährdet. Eine strenger gefasste Regelung in einer Berufsordnung ist in diesem Sinne verfassungskonform einschränkend auszulegen (BVerfG 7.3.12, 1 BvR 1209/11).
Kassenärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich weder wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB noch wegen ...
Sagt der Steuerberater dem Mandanten hinsichtlich einer bestimmten steuerrechtlichen Fragestellung zu, die Entwicklung in einem bestimmten Rechtsgebiet (hier: Pflicht des selbstständigen Familienhelfers zur Entrichtung ...
Das FG Münster hatte entschieden, dass in einem Krankenhaus durchgeführte ambulante Chemotherapien auch insoweit nicht ertragsteuerpflichtig sind, als die zur Behandlung eingesetzten Zytostatika durch die Krankenhausapotheke zur Verfügung gestellt werden. Laut einem Erlass des FinMin Schleswig-Holstein sollen Einspruchsverfahren, in denen sich Krankenhäuser auf das anhängige Revisionsverfahren berufen, „gemäß § 363 Abs. 2 S. 2 AO kraft Gesetzes“ ruhen (FinMin Schleswig-Holstein 23.5.12, VI 309 – S ...
Trägt der Patient die Kosten für eine Anschlussbehandlung selbst, dann waren die Kosten dafür bislang von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings wird diese Rechtsauffassung schon seit dem vergangenen Jahr von der ...
Die Bearbeitung von Fördermittelvorgängen durch den ehemaligen Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf der Grundlage eines Werkvertrags ist eine selbstständige Tätigkeit i.S.
Dokumentationspflichten: Diese Verstöße kosten viel Geld
Ob Bewirtungsaufwendungen, das häusliche Arbeitszimmer oder das Fahrtenbuch: Immer wieder sind es dieselben Fehlerquellen, die zu Nachzahlungen in der Betriebsprüfung führen. MBP Mandat im Blickpunkt zeigt, wie Sie Risiken erkennen und Verstöße vermeiden.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Eine für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG notwendige ärztliche Verordnung ist auch in Form einer Sammelverordnung denkbar, in der eine Heilmaßnahme für mehrere Patienten gleichzeitig verordnet wird. Aber auch eine solche Verordnung muss jeweils individuell patientenbezogen sein und setzt eine individuelle Untersuchung im Einzelfall voraus (FG Köln 8.3.12, 10 K 2389/09, Rev. zugelassen).