Eine zu Unrecht gebildete Ansparrücklage ist vorrangig durch Änderung der Steuerfestsetzung des Jahres rückgängig zu machen, in dem die Rücklage gebildet wurde. Kann dieser Bescheid nach den Korrekturvorschriften der AO nicht mehr geändert werden, liegt eine rechtswidrig, aber wirksam gebildete Ansparrücklage vor, die gemäß § 7g Abs. 4 S.2 EStG a.F. i.V. mit § 7g Abs. 5 EStG a.F. spätestens am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend mit einem Gewinnzuschlag (6 %) ...
Telefoninterviewer, die für ein Meinungsforschungsinstitut tätig werden, sind steuerrechtlich als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständige anzusehen. Das Institut hat deshalb als Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten ...
Erzielt ein in den Streitjahren als mittelbarer Unterauftragnehmer in dem EDV-Bereich Management von Konfiguration und Building tätiger und dabei mit der Entwicklung von Systemsoftware befasster Steuerpflichtiger ...
Buchhaltungsleistungen (Erfassen und Kontieren von Belegen, Vorbereitung der Abschlusserstellung) gehören nicht zu den Leistungen, die hauptsächlich und gewöhnlich im Rahmen der in § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG genannten Berufe (hier: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) erbracht werden. Sie stellen auch keine ähnlichen Leistungen dar. Der Leistungsort richtet sich daher nach § 3a Abs. 1 UStG; die Buchhaltungsleistungen sind daher im Inland steuerpflichtig (BFH 9.2.12, V R 20/11).|
Sind die Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule (Wing Tsun) umsatzsteuerbefreit? Handelt es sich bei der Kampfsportschule um eine berufsbildende Einrichtung? (FG Saarland 1.6.11, 2 K 1127/09, Rev.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Bei der Anerkennung von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung wird das verfügbare Nettoeinkommen des Steuerpflichtigen nicht durch geltend gemachte Investitionsabzugsbeträge gemindert; denn die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wird dadurch nicht beeinträchtigt (FG Niedersachsen 24.4.12, 15 K 234/11).