Die für die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG erforderliche Berufsqualifikation ist bereits mit Ablegung der staatlichen Prüfung zum Podologen gegeben und nicht erst mit der Erlaubniserteilung (FG Rheinland-Pfalz 28.6.12, 6 K 1911/11; Revision zugelassen).
Die Berechnung der nach § 33a EStG abziehbaren Unterhaltsleistungen ist bei Selbstständigen auf der Grundlage eines Dreijahreszeitraums vorzunehmen. Steuerzahlungen sind von dem hiernach zugrunde zu legenden Einkommen ...
Zur Steuerfreiheit i.S. von § 4 Nr. 14 UStG fordert die Rechtsprechung neben dem medizinisch-therapeutischen Ziel der Behandlung zudem den beruflichen Befähigungsnachweis des Heilbehandlers. Dieser ...
Eine im Jahr 2005 gezahlte Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung führt zu sonstigen Einkünften, die nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu 50 % der Besteuerung unterliegen (FG Münster 16.5.12, 12 K 1280/08 E).
Gemäß § 4 Nr. 14 UStG begünstigte Heilbehandlungen erfordern nach der Rechtsprechung ein konkretes medizinisch-therapeutisches Ziel und sind demnach von nicht begünstigter gesundheitlicher Allgemeinprävention ...
Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (Erstattungszinsen), sind ungeachtet der durch das Jahressteuergesetz 2010 eingefügten Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG nicht steuerbar.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Wird ein Anwaltsvertrag mit einer Sozietät geschlossen, der neben Rechtsanwälten auch Steuerberater angehören, so haften für einen Regressanspruch wegen Verletzung anwaltlicher Beratungspflichten auch diejenigen Sozien persönlich, die selbst nicht Rechtsanwälte sind (BGH 10.5.12, IX ZR 125/10).