Zahlt ein berufsständisches Versorgungswerk dem Steuerpflichtigen neben laufenden Rentenbezügen eine Einmalleistung in Form einer Teilkapitalisierung des Rentenanspruchs aus, stellt die Einmalleistung „andere Einkünfte“ i.S. von § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG dar. Die Freistellung durch § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG a.F. kann ab 2005 nicht analog angewendet werden. Die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften durch das Alterseinkünftegesetz ist verfassungsgemäß (FG Münster ...
Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebes aus, liegt auch dann eine Realteilung und kein Ausscheiden gegen Sachwertabfindung vor, wenn die Mitunternehmerschaft von ...
Eine Tätigkeit ist dem des Diplom-Informatikers ähnlich, wenn der Steuerpflichtige mit seinen vorhandenen Kenntnissen ein Fachhochschulstudium mit einem Abschluss bestanden hätte. Nur dann ist das Wissen der Tiefe ...
Werden eine Diplom-Psychologin und eine Diplom-Pädagogin mit bestimmten Behandlungen und Therapien durch eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie beauftragt, liegt keine abhängige, beitragspflichtige Beschäftigung vor, wenn die Auftragnehmerinnen weisungsfrei arbeiten und ihre Patienten selbst aussuchen können (SG Hannover 9.5.12, 14 R 650/09).
Der Einzelne kann die Eigenschaft einer Einrichtung mit sozialem Charakter nicht schon dadurch erlangen, dass er sich auf diese Bestimmung beruft. Vielmehr ist es Sache der nationalen Behörden, nach dem ...
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.