17.03.2014 · Nachricht · Einkünftequalifizierung
Eine Zahnarztehefrau, die in der Praxis ihres Mannes für die Praxisverwaltung und -organisation, den Schriftverkehr, die Personalverwaltung und Abrechnung zuständig ist, erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und keine (gewerbesteuerpflichtigen) Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung hat für die steuerrechtliche Beurteilung, ob eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit vorliegt, keine Bindungswirkung (FG Rheinland-Pfalz 23.1.14, 6 K 2295/11, rkr.).
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17.03.2014 · Nachricht · Einkünftequalifizierung
Sinn und Zweck des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Ss 2 EStG erfordern es nicht, dass ein Ingenieur nur dann Freiberufler sein kann, sofern er sich nach Studienabschluss der seinem Studium entsprechenden Fachrichtung tatsächlich ...
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14.03.2014 · Nachricht · Rechtsprechung
Der EuGH hat zur Medikamentenabgabe für eine ambulante Krankenhaustherapie und zur Übernahme eines Mandantenstamms entschieden.
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13.03.2014 · Fachbeitrag ·
Vertragsarztrecht
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) darf nicht das Honorar wegen Verstoßes gegen die Fortbildungspflicht aus § 95d SGB V kürzen, wenn die Ärztekammer wegen Überlastung nicht rechtzeitig das Zertifikat ausstellt (SG Düsseldorf 22.1.14, S 2 KA 1/12).
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13.03.2014 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Die Werbung für den Fahrdienst einer Augenklinik ist keine Werbung für konkrete Heilmittel, sondern zulässige allgemeine Firmenwerbung (OLG Köln 22.11.13, 6 U 91/13 n.rkr.).
13.03.2014 · Fachbeitrag ·
Bewertungsportale
Ein Arzt hat keinen Anspruch auf die Löschung einer schlechten Bewertung nach dem Schulnotenprinzip auf einem Internet-Bewertungsportal (LG Kiel 6.12.13, 5 O 372/13, n.rkr.).
13.03.2014 · Fachbeitrag ·
Ehegattenarbeitsverhältnis
Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen sind grundsätzlich Betriebsausgaben, wenn sichergestellt ist, dass die Vertragsbeziehung und die auf ihr beruhenden Leistungen tatsächlich dem betrieblichen Bereich zuzurechnen sind. Das gilt auch für die Überlassung eines Pkw im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses, sodass die konkreten Konditionen der Kfz-Gestellung im Einzelfall auch fremdüblich sein müssen (BFH 21.1.14, X B 181/13).