Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG kommt nur in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Mit der Anwendung der Ein-Prozent-Regelung allein kann die fast ausschließliche betriebliche Nutzung nicht nachgewiesen werden (FG Sachsen-Anhalt 12.6.13, 2 K 1191/12).
In einer Befragung der Ärztezeitung bezeichneten 60 % der Befragten die Aussicht, einen Nachfolger zu finden, als schwierig, und für fast ein Viertel aller Befragten stellt der Erlös aus der Praxis einen sehr ...
Da das Gesetz darauf abstellt, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann nicht abziehbar sind, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kommt es allein auf das Vorhandensein eines anderen ...
Das häusliche Arbeitszimmer des Partners einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist kein Telearbeitsplatz. Steht in der Praxis ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer wegen § 4 Abs. 5 S.1 Nr. 6b EStG nicht als Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht werden (BFH 21.11.13, VIII B 134/12).
Der BFH hat wieder die neuen Aktenzeichen mitgeteilt. Speziell für die Beratung von Freiberuflern und Angehörigen der Heilberufe sind vier Verfahren dabei, zwei betreffen die Frage freiberufliche oder gewerbliche ...
Die fehlende Fremdüblichkeit des Vertragsinhalts ist nur ein einzelnes - wenn auch gewichtiges - Beweisanzeichen gegen die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich. Zu würdigen ist insbesondere auch ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Die Kassenärztliche Vereinigung trägt bei Honorarkürzungen wegen Praxisvergrößerung durch Beschäftigung eines Assistenten (§ 106a Abs. 1, Abs. 2 S. 1, 1. HS. SGB V i.V. mit § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV) die objektive Beweislast (SG Berlin 25.9.13, S 83 KA 323/12).